Frage schulung alg
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Frage zu Schulung bei ALG
Sollte es um die Weiterzahlung oder Anspruch von ALG1 bei beruflicher Weiterbildung handeln. Hier ist geregelt: Eine Minderung der Anspruchsdauer unterbleibt ganz, wenn bereits zu Beginn der Weiterbildung die Anspruchsdauer 30 Tage oder weniger beträgt. Die Besonderheiten richten sich alle nach Beginn der Weiterbildung und nicht nach Antrag der Weiterbildung. Sollte es sich um die Förderung der Weiterbildung allgemein handeln. Förderungsmöglichkeiten als Arbeitnehmer oder als Arbeitssuchender bestehen weiterhin nach Grundlage des BBiG. Zuständigkeit bleibt weiterhin die Bundesagentur für Arbeit.