Frage ruhestörung weiterlesen
Mein Problem ist, dass ich in einer Mietwohnung wohne. Ich spiele Schlagzeug und muss natürlich täglich üben. Deshalb habe ich mir, um meine Nachbarn nicht zu provozieren, ein elektronisches Drum Set gekauft. Ich hoffe jemand kennt soetwas. Da hat man Kopfhörer auf und schlägt auf Gummipads, die kaum einen Anschlagton wiedergeben.
Doch nun kommt mein Nachbar trotzdem und beschwert sich. Meiner Meinung nach ist des doch keine Ruhestörung. Kann mir möglicherweise jemd. das genaue Gesetz geben, in dem das ganz klar geschildert wird?
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Ich übe natürlich nur außerhalb der Ruhezeiten, also von 8-12 Uhr und von 14- 20 Uhr.
zunächst mal ergibt sich das aus mietvertrag und hausordnung, stichwort "zimmerlautstärke".
bzgl. des lärmschutzes, ist als rechtsgrundlage § 117 OWiG zu nennen.
zitat:
Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Schau mal hier, da steht alles: Ruhestörung – Wikipedia
In dieser Zeit ist es keine Ruhestörung, dein Nachbar kann dich nicht leiden oder Du übertreibst es vielleicht ein wenig mit dem üben. Er hätte wenn rechtlich die Möglichkeit gegeben wäre bestimmt schon längst Anzeige erstattet.
Leider schreibst du nicht, wann du übst. Nachts kann es nämlich durchaus sehr störend sein.
Neben den gesetzlichen Regelungen sind aber auch die von Interesse, die der Vermieter aufgestellt hat.