Frage polizeirecht

Also, gestern abend war ich mit 3 Kumpels auf nem Fest. Gegen halb 2 wollten wir heim gehn und da stand die Polizei vor dem Festzelt und hat uns angehalten. Da uns niemand abholen konnte verlangten die Polizisten meinen Ausweis und ermittelten damit die Telefonnummer meiner Eltern, die sie dann anriefen damit sie uns abholen. Ich bin aber 18 Jahre alt und habe ihnen deutlich gesagt dass ich nicht damit einverstanden bin. Meine Frage: Durften die Polizisten so handeln? Bitte wenn möglich belegen

9 Antworten zur Frage

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Frage zum Polizeirecht

Ja durften Sie. Die Polizei darf jederzeit von Dir den Ausweis verlangen und die dort enthaltenen Daten nutzen.
In dem Moment warst Du als volljähriger für den/die Minderjährigen verantwortlich, hast aber zugelassen, daß dieser Alkohol zu sich genommen hat - damit hast Du Dich streng genommen sogar strafbar gemacht. Da Du deiner Verantwortung also nicht nachgekommen bist, und wahrscheinlich auch ebenfalls schon gut getrunken hattest, war die Polizei völlig im Recht. Auch als Fussgänger ist man Verkehrsteilnehmer und als Betrunkener nicht mehr in der Lage, rechtzeitig zu reagieren - besser so, als wieder mal eine Leiche am Strassenrand, oder?
Naja hab ich vll vergessen zu erwähnen, mein Kumpel hat sich angeboten ein Taxi anzurufen und hat das auch getan und die haben das trotzdem gemacht. Ausserdem hatte ich keine Bescheinigung oder so was dass ich die Aufsichtspflicht übernehme.
brauchst Du nicht - wenn Du als einziger Volljähriger in der Gruppe unterwegs bist, hast Du automatisch die Verantwortung!
Ihr wart ja schon polizeilich "aufgegriffen" worden, da spielts dann auch keine Rolle, ob ihr dann noch ein Taxi gerufen habt oder nicht. Ihr hättet mit dem unter 16-jährigen auch nicht so lange dort bleiben dürfen, für den wäre ab 24 Uhr Feierabend gewesen. insofern mussten die Polizisten eingreifen und sobald das "läuft" haben sie die Pflicht, die Eltern zu informieren.
Ja aber doch nicht meine Eltern, sondern seine?
seine waren ja wohl offensichtlich nicht ausfindig zu machen, da er seinen Ausweis wohl nicht dabei hatte, oder?
Er hat seine Personalien auch abgegeben, allerdings ist bei ihm niemand ans Telefon hin.
Die Polizei hat vollkommen gesetzeskonform gehandelt.
Du hast als 18-Jähriger die Aufsichtspflicht für den "Kumpel" unter 16 Jahren gehabt und hast es dennoch zugelassen, dass diese Person unerlaubterweise Alkohol zu sich genommen hat.
Das ist eine grobe Verletzung dieser Aufsichtspflicht und Du kannst eigentlich noch froh sein, dass alles so glimpflich ausgegangen ist.
Hab ich automatisch die Aufsichtspflicht wenn ich mit jmd der noch keine 16 ist wo hin geh?
Korrekt! Und wenn Du die einzige Person über 18 Jahre in der Gruppe bist, dann hast Du sogar die alleinige Aufsichtspflicht.
Guten Tag!
Ja,sie dürfen das!"
Die obrigen 2 Antworten erklären es sehr gut