Frage namensrechten künstlernamen

Eine Bekannte von mir hat eine fundierte Musical Ausbildung und möchte gerne Schlagersängerin werden. Ihre erste Single wurde nun produziert und kann z.B. bei ITunes schon runter geladen werden. Ihr Produzent hat nun ihren Namen geändert. Diesen von ihm genutzten Namen hat es aber in den 70er Jahren schon einmal bei einer Schlagersängerin gegeben. Er weiß wohl nichts davon. Ich haben mich nur zufällig daran erinnert und im Netz etwas geforscht. Sie hatte damals nur einen Hit und ist danach nie wieder aufgetaucht, doch gibt es hier nicht ein rechtliches Problem wegen des Namens?

3 Antworten zur Frage

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Frage zu Namensrechten bei Künstlernamen

ja klar gibts Probleme, Künstlernamen sind wie ein Markenname.
Da muss ich Weisswurst recht geben, ich würde das sofort bereinigen um einer Klage entgegenzuwirken. Außerdem bezweifle ich das es Deiner Freundin zum Nutzen gereicht wenn Sie einen Namen verwendet der schon einmal da war und dessen Trägerin keinen bleibenden Eindruck hinterlassen hat. Sie sollte dieses Problem mit dem Produzenten besprechen
Am besten über einen Rechtsanwalt abklären lassen, damit man auf der sicheren Seite ist.
Detailliertere Infos siehe beispielsweise hier:
Der Weg zum Künstlernamen | anwalt.de
Ein rechtliches Problem wird zumindest dann auftreten, wenn die frühere Künstlerin den Namen als Marke hat eintragen lassen und ihr nun auffällt, dass jemand anderes unter diesem Namen auftritt. Dann kann sie mit rechtlichen Konsequenzen drohen.
Ich bin kein Anwalt, aber sofern ich weiß, gibt es dann Probleme, wenn die andere Künstlerin eben von der neuen Namensverwendung erfährt und rechtliche Schritte einleitet. Von sich aus passiert erst einmal nichts - man sollte sich jedoch nicht darauf verlassen, sondern rechtlichen Rat einholen
Soviel mir seitens einer Schriftstellerin bekannt ist steht der Kuenstlername auch im Ausweis und berechtigt einen auch damit zum Einchecken ins Hotel