Frage inkasso btn münzhandel
ich bekam heute wieder mal eine Rechnung von BTN, anders gesagt von diagonal Inkasso in der Höhe von 135,26 €.
Es steht darin :
Bis heute keine Zahlung
Gericht steht bevor
Zahlen sie sofort nur mit diesem Beleg
Ich hatte mich schon vor langer Zeit telefonisch mit BTN in Verbindung gesetzt das ich die Münzen nicht wollte und zurückgeschickt habe.Aber die glauben mir das nicht.ich bekam immer wieder Post, mit Münzen und schrieb drauf Unfrei zurück + bitte keine Briefe mehr!
Und jetzt drohen sie mir mit Gericht.
um Rat.
Was soll ich da tun?
3 Antworten zur Frage
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Frage wegen Inkasso und BTN Münzhandel
Nicht zahlen
Strategie der Firmen ist es, die Opfer einzuschüchtern.
Die Erfahrungen der Verbraucherzen
tralen zeigen: Wer nicht zahlt und auf
stur schaltet, wird irgendwann auch
in Ruhe gelassen.
RECHNUNG
Antworten Sie per Ein
schreiben, zum Beispiel: Ich bestreite,
dass ein Vertrag zustande kam. Gleich
zeitig erkläre ich hilfsweise und da
Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
fristgerecht den Widerruf. Außerdem
erkläre ich hilfsweise die Anfechtung,
weil ich nur eine GratisNutzung woll
te. Ich werde nicht zahlen.»
MAHNUNG, INKASSO
Auf Mahnun gen, Briefe von Inkassobüros oder An
wälten brauchen Sie dann nicht mehr
zu reagieren. Wer will, kann Beweise
für den Vertrag fordern, also Kopien
von Rechnung, Anmeldedaten, Wider
rufshinweis. Der Anwalt muss eine
Vollmacht mit Originalunterschrift vor
legen. Kopien reichen nicht.
MAHNBESCHEID
Etwas anderes ist
ein förmlicher Mahnbescheid vom
Gericht. Darauf müssen Sie reagieren,
sonst kann der Gerichtsvollzieher kom
men auch wenn die Geldforderung
nichtig ist. Es reicht, dem Mahnbescheid
zu widersprechen.
ACHTUNG
Wer die Rechnung bezahlt,
erkennt den Vertrag an. Bei einem
ZweiJahresAbo kommt die nächste
Rechnung also im Folgejahr. Und dann
ist kein Widerspruch mehr möglich.
hast du die münzen unverlangt zugeschickt bekommen oder hast du sie zunächst mal zur ansicht angefordert?
Ich habe sie nicht bestellt gehabt, sie sicken sie automatisch zur Ansicht wenn mal einmal Kunde war
jetzt müsstest du mal prüfen, ob du seinerzeit, als du bei denen kunde warst, irgendwas schriftliches erhalten hast, aus dem hervorgeht, dass automatische warenlieferungen/-zusendungen vertragsbestandteil sind und wann und wie ein vertrag dann zustande kommt.