Frage hausparty

ich mache bald ne hausparty und einige uneingeladene wollen auch zur party und verstehen es nicht wenn man zu ihnen nein sagt. nun unser haus ist von unserem garten umgeben und neben unserer haustür welche zum haus reinführen ist vorher unsere gartentür die zum garten erst führt. der garten gehört zu unerem gründstück. wenn jetzt die uneingeladenen diese gartentür öffnen und unseren garten betreten. gilt das dann schon als einbruch. weil im falle das sie den garten betretetn werd ich die polizei alamieren und dann weiterschauen

2 Antworten zur Frage

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Frage zur hausparty

Das wäre ein Hausfriedensbruch. Und natürlich könnt ihr dann die Polizei rufen.
Ein Einbruch wäre es wenn sie eine verschlossene Tür oder Fenster gewaltsam aufbrechen.
Das Eure Gartenpforte nicht abgeschlossen ist, wäre es also "nur" ein Hausfriedensbruch.
Der Tatbestand gliedert sich in zwei Varianten: Tatbestandmäßig ist das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten in näher bestimmte Räumlichkeiten oder das Sich-nicht-Entfernen aus diesen Räumlichkeiten trotz der Aufforderung eines Berechtigten. Diese Räumlichkeiten sind Wohnungen, Geschäftsräume und sonstige befriedete Besitztümer oder abgeschlossene Räume, die für Zwecke des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs bestimmt sind.
Beispiele: Jemand betritt trotz eines Hausverbots ein Ladengeschäft; jemand versteckt sich bei Geschäftsschluss in einer Toilette.
Befriedete Besitztümer sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. Umstritten ist in der Rechtswissenschaft, wie stark der Befriedungsschutz sein muss.
Hausfriedensbruch – Wikipedia