Frage führerschein

Hallo ich weiß natürlich die Antwort, ich habe ja den Bogen daheim, aber ich verstehe nicht wie man darauf kommt, allgemein was man da beachten muss. Hier die Frage, wortwörtlich aus Bogen 10/ Frage 28: Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr PKW hat folgende Daten: -Leermasse 1.900 kg; -zulässige Gesamtmasse 2.400 kg; -zulässige Anhängelast 1.500 kg; Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen? Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von -1.200 kg -1.000 kg -1.500 kg für jede hilfreiche Antwort

6 Antworten zur Frage

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Frage aus Fragebogen für Führerschein Klasse

Die zulässige Anhängelast ist doch bereits angegeben, also ist die Frage eigentlich ziemlich einfach.
häh? kannst des bitte erklären, ich steh echt aufm Schlauch.
Naja, was ist denn die richtige Antwort, 1.500 kg?
Weil da das Gewicht des leeren Hängers noch dazukommt.
mit B darfst Du fahrzeuge mit einer Gesamt masse von 3500kg bewegen, insofern wäre die möglichkeit, mit einem PKW 2400 kg zusammen zu bekommen, dann dürfte der Hänger noch 1.100 kg haben, also bleibts Du mit dem Hänger der 1000 kg haben darf drunter, mit dem Hänger der 1.200 kg haben darf aber bist Du schon drüber.
also geh ich davon aus, dass das Auto automatisch so schwer ist, wie es auch sein darf, also 2.400 kg?
jo, es geht hier immer um die zuzlässige Gesamtmasse, das sind beim B 3500 kg.
was Du geladen hast spielt dabei keine Rolle.

Führerschein-Frage: Was heißt auskuppeln?

Kupplung treten
Gang raus
Kupplung loslassen
ganz falsch wäre es, nebenbei Gas zu geben, dann jault der Motor auf
aber das merkst Du dann schon.
Aber wärend ich die Kupplung drücke, darf ich doch BREMSEN oder?
bremsen immer, nur Gasgeben halt nicht
probiers aus
so schnell geht die Karre auch nicht kaputt
Es gibt Fahrzeuge bei denen man Zwischengas geben muss.
ja, bei nicht synchronisiertem Getriebe, hat kein PKW
Was wird kaputt, wenn ich aus Versehen mal während des Auskuppelns Gas gebe?
Damit die Kupplungsscheiben keinen Kontakt miteinander haben.
Beim Auskuppeln, garnichts. Musst ja nur das Pedal durchtreten.
Nur beim Bremsen kann man das Auskuppeln vergessen, dann würgst du den Motor ab.
Das heißt, dem Motor vom Getriebe zu trennen.

Frage zum führerschein ab 17

hm ok, ist eigentlich logisch
aber wie genau ist das jetzt mit dem alkohol? für fahranfänger gilt ja die 0 promille grenze. die gilt aber nicht für über 21jährige die aus der probezeit raus sind.
darf die begleitperson trotzdem kein alkohol im blut haben?
Nein. Die Begleitperson muss nüchtern, drogenfrei usw sein. Genau so wie der Fahrer selbst
Jetzt mal angenommen du als Lenker bist krank: theoretisch kann dir die Polizei nix machen, es sei den du bist wirklich extrem fahr-unfähig. Wenn also deine Begleitperson Schnupfen mit ein bisschen Fieber hat, dann sollte das nicht so schlimm sein. Aber am besten ist natürlich, wenn sie voll fahrfähig ist. Zu deiner Sicherheit, er/sie soll ja aufpassen
nein. Die Begleitperson muss mindestens 30 jahre alt sein und schon mindestens den Führerschein für 5 Jahre in Besitz haben.
Falls die Begleitperson Fahruntüchtig ist, darf sie nicht als Begleitperson eingetragen werden!
Auch wenn die Begleitperson Alkohol konsumiert hat darfst du das Auto nicht fahren
wenn du 18 bist, ist es egal, ob deine Begleitperson etwas trinkt wenn du am Steuer bist oder nichtoder ob sie sonst noch i-wie andersweitig eingeschränkt ist. Besser gesagt: Mit 18 brauchst du keine Begleitperson mehr.
ja das ist mir auch klar, die frage bezeiht sich ja auch auf den führerschein ab 17
ich meine, was für eine promillegrenze gilt für die begleitperson, wenn ich 17 wäre?
nein, dann nicht.
die person soll ja notfalls eingreifen können.
Nein. Die Begleitperson muss im Notfall selbst fahrtüchtig sein, um eingreifen zu können, fals es Probleme gibt. Bei einer leichten Krankheit, die den Begleiter nur leicht einschränkt darfst du das Auto fahren.
Der Lenker darf die für sein Alter festgelegte Promillegrenze nicht überschreiten, da er bis zu dieser als fahrtüchtig eingestuft wird und reagieren kann, falls etwas schief geht.
Führerschein ab 17. FRAGE.?
oh man. also :
1. person muss seit 5jahren führerschein haben
2.person muss über 30 sein
3.person darf nich mehr als 3punkte in flensburg haben
man darf so viele begleitpersonen angebn wie man will.auf dem formular was man bekommt sind allerdings nur 3 freie eintrage stellen also MINDESTENS 3 personen man muss pro eingetragene person beim antragstellen 6,40 euro bezahlen
die kosten kenn ich nicht meine schwester hat gerade fühererschein gemacht und bei ihr war es so die begleitperson musste midestens 30 jahre alt sein aber ich glaubeeeeeeeeeeee auch das geht inor dnung doch so sicher bin ich mir nicht
Soweit ich weiss, darf man nur 1 Begleitperson angeben, also müsstest du es sowieso ändern lassen, und die Kosten sind nur normale Gebühren, wenn man was beglaubigt haben möchte. Ist meist zwichen 20.-bis 40.-€.Und der Fahrlehrer wird sich schon auskennen.
Also bei uns darf man so viele Personen eintragen lassen wie man möchte, jeder Eintrag kostet hier 6,00 €.