Frage buchbinder großbuchbinderei

Werden die Zählerstände, die die Menge der Exemplare eines jeweiligen Buchs angeben, das gebunden wurde, gespeichert? Anders gefragt: Kann man rückwirkend, nach 4 Wochen etwa, genau anhand von Zählerständen betriebsintern feststellen, wieviele Exemplare eines bestimmten Buchs gebunden wurden? Oder ist das nur anhand eines Journals möglich? Wie wird üblicherweise dokumntiert, wieviel Bücher eines Titels hergestellt worden sind, in einem Betrieb, der Druck- und Bindearbeiten unter einem Dach ausführt? Ein Teil der Exemplare wird üblicherweise beim Hersteller bleiben, verwendet als Beleg- und Geschenkexemplare.

4 Antworten zur Frage

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Frage an Buchbinder/in in Großbuchbinderei

Das wird dokumentiert … anhand der Zählerstände. Nach vier Wochen kann man anhand der Zählerstände gar nichts mehr feststellen … die werden bei jedem Job zurückgesetzt.
Es ist natürlich immer Makulatur enthalten, deshalb wird grundsätzlich mehr produziert, als benötigt wird …
Auch dafür Dank. Die Zählerstände werden jeweils neu angelegt, etwa wie beim Tageskilometer-Zähler des Auto-Tachos. Irgendwo wird festgehalten , wieviel Bücher gebunden wurden.
Ich habe einen aufwendigen Bildband mit allen Erstausgaben Thomas Manns im Selbstverlag herstellen lassen. In der Druckerei wurden mir als Werbegeschenke zwei Bücher von anderen Autoren in die Hand gedrückt bzw. zugeschickt, - in der Phase der Erarbeitung der Druckvorlage. Ich befürchte nun, dass das hinter meinem Rücken mit meinem Thomas-Mann-Buch auch gemacht wird. Doch das Buch ist in einer streng limitierten Auflage von mir konzipiert. Die niedrige Auflage ist im Impressum vermerkt. Bei der Forderung nach Auskunft, wenn notwendig als Auskunftklage, müsste der Hersteller in der Lage sein, mir verbindlich mitzuteilen, wieviel Bücher er zusätzlich hergestellt hat.
Wäre nett, wenn Du mir kurz mitteilst, dass ich das richtig sehe.
Tja … wenn Du dein Buch in einer streng limitierten Auflage konzipiert hast, dann musst Du das mit der Druckerei ausdrücklich so vereinbaren, dass Dir alle Exemplare ausgehändigt werden. Ansonsten hat die Druckerei nämlich das Recht, Exemplare als Belege oder Referenzexemplare zu benutzen. Ich habe jahrelang in zwei Druckereien gearbeitet und habe auch immer noch viel mit Druckereien zu tun. Das ist durchaus üblich, Belegexemplare zu behalten – das Verschenken von Büchern ist allerdings so nicht gestattet.
Und wie gesagt – anhand irgendwelcher Zählerstände kann da nichts nachvollzogen werden. Es läuft beispielsweise so: 1.000 Bücher werden bestellt. Also werden im Druck erstmal mindestens jeweils 1.100 Bogen gedruckt, die gehen dann in die Weiterverarbeitung … und wenn 1.000 Bücher fertig sind, werden noch ein paar mehr gemacht. Laut den Richtlinien des Verbands dürfen Druckereien bis zu 15 Prozent mehr oder weniger Exemplare liefern, als bestellt wurden. Und ein paar Belegexemplare werden dann halt noch aufbewahrt, allein schon, um gegen spätere Reklamationen gewappnet zu sein. Aber natürlich darf die Druckerei diese Exemplare weder verkaufen, noch als Werbegeschenke benutzen. Das ergibt sich aus dem Werkvertrag laut BGB. Es sei denn, es ist in den AGB anders geregelt.
Letztlich nochmal: Ich hätte das mit der Druckerei ausdrücklich so vereinbart, dass Dir sämtliche Exemplare ausgehändigt werden und eine anderweitige Nutzung ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Es ist noch nicht zu spät. Die Auflagenhöhe ist im Impressum vermerkt. Auch mein Copyright ist im Impressum in beiden Einbandvariaten eingetragen. Die Bücher sind erst am 18. Dez. geliefert worden. Die Endabrechnung steht noch aus. An die AGB habe ich noch nicht gedacht. Lese sie schleunigst.
Immerhin kann ich darauf bestehen, dass überzählige Exemplare die Druckerei nicht verlasen dürfen.
Nochmals herzlichen Dank. Kann Dir ein Expl. schenken, wenn Du willst. Scheib mir ein E-Mail.
Gerne … das wäre sehr nett. Die Adresse findest Du unter www.guetsel.de … steht ja auch in meinem Profil …