Frage ausnahmeregelungen begleiteten fahren 17

Also, ich hab diese Ausnahmeregelung bekommen. Heißt: Ich darf zur Arbeit und zur Schule alleine Fahren, aber nur den DIREKTEN Weg. Jetzt zu meiner Frage: Ich habe gehört man darf auf dem Weg nicht am Straßenrand oder so anhalten. -Stimmt das? Weil, meine Geschwister müssen alle zur Schule. Dann könnte ich die ja eigentlich mitnehmen, weil die Schule direkt auf dem Weg liegt. -Darf ich denn Tanken fahren, wenn die Tankstelle nicht direkt auf dem Weg liegt? -Was, wenn es mehrere direkte Wege gibt? Darf ich dann ab und zu variieren, bzw. Schleichwege fahren, wenn der Weg dann direkter ist?

11 Antworten zur Frage

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Frage zu Ausnahmeregelungen beim begleiteten Fahren mit 17

Solche Ausnahmeerteilungen stehen absolut im Ermessen der ausstellenden Behörde, die diese nur in besonderen Härtefällen erteilen darf. Aus diesem Grund kommst Du nicht drumherum - alleine schon, um im Zweifel auf der sicheren Seite zu sein - Dich mit Deinem Anliegen direkt an diese Behörde zu wenden und vor allem um SCHRIFTLICHE Antwort zu BITTEN.
.um im Zweifel über einen Beweis für die Aussagen zu verfügen.
heute ist mein Ergänzungstag *g*
.bei Dir trifft übrigens nicht das begleitete, sondern UNbegleitete Fahren zu, was, wie oben beschrieben, reine Ermessenssache der zuständigen Behörde ist.
Nein, BEgleitetes Fahren mit 17 mit Ausnahmeregelung für Schul- und Arbeitswege
Nein, hier irrst Du Dich Es geht schließlich bei Deinem Anliegen um die Ausnahmeregelung für unbegleitetes Fahren - auf dem Weg/die Weise willst Du ja Deine Geschwister mitnehmen und unterwegs absetzen, sowie ggf. abweichende Strecken fahren
mit Ausnahmeregelung für Schul- und Arbeitswege", gelle
Ja!
Ich darf nur zur Arbeit und zur Schule allein fahren ansonsten nur mit meinen Eltern
Der rechtliche Rahmen für diese Ausnahmegenehmigungen ist so gefasst, dass es es sich im Endeffekt bei jeder Genehmigung um eine individuelle Einzelfallentscheidung hinsichtlich des Umfangs durch die zuständige Behörde handelt. Daher kann in einem solchen Fall lediglich diese -oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht nach Vorlage der Ausnahmegenehmigung- eine weitergehende Auskunft zu Deinem Anliegen erteilen. Die einfachste und günstigste Variante ist daher direkt bei der Behörde nachzufragen. Dies am einfachsten schriftlich, um auf der sicheren Seite zu sein. Fraglich ist nur -wenn man davon ausgeht, dass Deine Zahlenangabe in Deinem Namen Dein Geburtsjahr ist - ob sich der ganze Aufwand wegen vielleicht noch 2-3 Monaten überhaupt lohnt. Auf jeden Fall solltest Du sensibel vorgehen, da es sich bei der bisherigen Genehmigung eh schon um eine "Ausnahme" handelt
Ja, 3 lange Monate noch!
Ich will alleine Auto fahren!
Und zwar überall hin wo ich will
Tja, dann versuch die Behörde zu überzeugen Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist, dass der 17jährige aufgrund besonderer Umstände ansonsten nicht seiner Ausbildung nachkommen kann. Daher bezieht sich eine solche Genehmigung immer auf den direkten Weg zwischen Wohnsitz und Ausbildungsplatz und/oder Berufsschule. Inwiefern sich dieser direkte Weg definiert ist halt Auslegungssache der Behörde und kann nur mit dieser geklärt werden Das Leben ist halt kein Wunschkonzert
Hey Vitalis1990
Sag mal wenn du schon so eine Ausnahmeerteilung hast wo hasten die beantragt?
Und was genau hast du dort hingeschrieben.?
Hätte nämlich auch total gern eine aber weiß nicht was ich da schreiben soll bzw. an wen ich das ganze dann schicken kann.
Muss ich da noch irg.was beachten?
sternchen293 den musst du im Landratsamt in der Führerscheinstelle beantrage.
ich weis jetzt bringt´s dir warscheinlich nicht mehr viel aber ich wollte trotzdem mal sagen, dass du schon jemand mitnehmen darfst
bin 17 und fahr jede 3te woche in die ARbeit und da nimm ich die andern Zwei von meiner FAhrgemeinschaft mit und lasse sie im Andern WErk raus.
Das mit dem Tanken wär echt interessant zu erfahren, vor allem weil ich ja direkt an ner Tanke vorbeifahr.


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