Frage amtlichen leichenschau
Vor einer Einäscherung muss ein amtlicher Leichenbeschauer noch einmal die Leiche in Augenschein nehmen/untersuchen.
Das ist Vorschrift, um diese letzet "Chance" wahrzunehmen, ggf. eine vorherige strafbare Tötung entdecken zu können.
Folgender Fall: Eine Ehefrau ist vor 15 Jahren verstorben. Eine damalige Einäscherung war damals - auch welchen Gründen auch immer - nicht möglich. Nun möchte der Mann seine Frau exhumieren und zur Einäscherung übergeben.
Ist in diesem Fall auch noch eine amtliche Leichenschau vorgeschrieben / nötig?
Bitte mit Quellenangabe,.
2 Antworten zur Frage
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Frage zur amtlichen Leichenschau
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Ich mag bezweifeln das einer Exhumierung überhaupt bewilligt wird.
Ich bin nicht sicher.
Es gibt doch auch Umbettungen von Leichen aus verschiedenen Gründen.
Eine Exhumierung heißt ja auch nur, dass der Leichnam ausgegraben wird.