Frage aktienfonds auszahlen ablauf 1 jahres

ich möchte mir mein Geld, welches ich in Aktienfonds eingezahlt habe auszahlen lassen. Ich zahle jeden Monat 100 € an die Deka. Beginn 1.03. Bisher 7 mal eingezahlt Aktuelles Guthaben: ca. 685 € Was passiert wenn ich das Geld jetzt auszahlen lassen möchte? Muss ich steuern zahlen, weil ich das Geld vorab auszahlen lasse? Obwohl ich kein Gewinn gemacht habe? Was nimmt die Bank für das Verkaufen der Fonds? Was könnte nach allen Abzügen noch rauskommen? für eure Antworten.

Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1583 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Frage zu Aktienfonds? Auszahlen vor Ablauf des 1. Jahres

Du kannst die Fondsanteile zum aktuellen Rückkaufwert an die Deka zurückgeben. Der Rückkaufwert pro Anteil beträgt per 11.9.07 laut Deka 57,45 EUR. Diesen Betrag, multipliziert mit der Anzahl der Anteile, die du im Moment hast, bekommst du dann ausgezahlt.
Eine Bankgebühr fällt hier i.d.R. nicht mehr an. Das wäre nur der Fall, wenn man die Fonds über die Börse verkauft, aber das muss ja nicht sein und wäre bei dem eher geringen Betrag sicherlich auch kein Vorteil.
Steuern zahlen muss man evtl. dann, wenn man Fonds innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkauft, aber auch nur dann, wenn man dabei einen Gewinn realisiert. Diesen Gewinn muss man dann bei der Einkommensteuererklärung angeben und er rechnet mit zu den anderen steuerpflichtigen Einnahmen, die man im Jahr hatte.
Liegt der Gewinn aus allen Wertpapierveräußerungsgeschäften im ganzen Jahr unter 512 Euro, dann ist er steuerfrei.
Wenn ich mir den Kursverlauf vom DekaStruktur 4 Wachstum seit 1.3.07 so anschaue, dann dürfte da in der Tat kein nennenswerter Gewinn und demnach auch keine Steuerpflicht aus diesem Verkauf resultieren.
Grundsätzlich kann man beim Verkauf von Fonds auch sog. Zwischengewinne realisieren. Das sind steuerpflichtige Erträge, die der Fonds seit der letzten Ausschüttung erwirtschaftet hat. Von diesen Zwischengewinnen behält die Fondsgesellschaft 30% Zinsabschlagsteuer ein, wenn man keinen Freistellungsauftrag gestellt hat.
Auch hier dürfte bei einem aktuellen Guthaben von 685 Euro steuerlich nichts passieren. Der aktuelle Zwischengewinn pro Anteil wird von der Deka mit 1,03 Euro pro Anteil ausgewiesen. Im ungünstigsten Fall, also ohne Freistellungsauftrag und ohne Verrechnung der bei Kauf schon bezahlten Zwischengewinne, wären dann knapp 4 Euro Zinsabschlagsteuer zu zahlen, die man sich außerdem bei der Einkommensteuererklärung wieder anrechnen bzw. erstatten lassen kann.