Frage 94 abs 2 sbg xii

Wer kennt sich mit dem SGB und Unterhaltspflichten aus? Speziell bezogen auf den genannten § interessiert mich, ob die Unterhaltspflicht gegen die Eltern insgesamt als Gesamtschuldner besteht oder beide Elternteilen jeweils den Betrag von z. Zt. monatlich 31,74 € zu entrichten haben, also insgesamt dann 63,48 €. Von Mutmaßungen bitte ich abzusehen. Welche - nicht staatliche - Stelle könnte einem hier weiterhelfen, außer dem Bezirksamt, von dem man einen Bescheid erhalten hat?

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Frage zum § 94, Abs. 2 SBG XII

erkundige dich mal bei der caritas-sozialberatung. die kennen sich mit dem sgb XII aus.
sehr gerne. die beratung ist natürlich kostenlos, vergaß ich dazu zu schreiben.