Formulierung schreiben ans gericht

Hallo ich bin 22jahre und möchte ein schreiben ans Bezirksgericht schreiben. hab dieses aber noch nie gemacht und habdadurch absolut keine ahnung wie ich es Formulieren soll. Möchte einsicht in die Nachlassakten/erbe vom bruder meiner uroma haben. dieser ist aber schon vor 18 jahren verstorben. ich bin total ahnungslos ob dieses überhaupt noch geht und wie ich allgemein überhaupt dazu komme. und die mich am gericht ernst nehmen. bitte um ausschlussreiche ehrliche hilfe in vorraus ein herzliches

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Formulierung Schreiben ans Gericht

Ernst nehmen die dich sicherlich.
Es ist aber fraglich, ob du juristisch gesehen befugt bist, Einsicht zu nehmen.
Trage dein Anliegen vor.
Begründe dein Anliegen.und harre der Antwort^^.
Und Schreiben normal :
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich sie bitten,.
und wenn ich dan schreibe das meine uroma und ich einsicht haben möchten diese dann auch dort hin mitnehme. würde die frage zur berechtigung wegfallen wahrscheinlich oder? ich denk mal meiner uroma müssen sie ja einsicht nehmen lassen.
der besagte bruder ist vor 18jahren verstorben haben erst vor 6 jahren davon erfahren und letzte woche lebensversicherungsurkunden zufällig gefunden. aber die ist angeblich bei der verlassenschaft schon ausbezahlt worden wohl wir schriftlich haben das diese meiner uroma gehört. die versicherung möchte uns nicht sagen wem. dadurch möchte ich einsicht in die akten haben.
für die schnelle antwort
mooooooooooooment.
Nicht du sondern deine noch lebende Uroma möchte Einsicht haben?
Das hättest du schreiben dürfen
Meines Erachtens hat sie ein Recht darauf.
Und du solltest dieses Schreiben mit ihrem Briefkopf und ihrer Unterschrift verfassen, bzw. lass dir von ihr ein Vollmacht geben, dann muss sie da nicht mit hin.
Wenn ein Gericht in der Nähe ist, würde ich mit der Vollmacht hingehen, mir einen Rechtspfleger schnappen und schon mal im Vorfeld vorfühlen, an wen du dich genau wenden musst.
ja UROMA lebt zum glück noch im 85lebensjahr. wir hätten halt gemeinsam gerne einsicht weil uns beider anliegen es interessiert wo das geld der versicherung hin gekommen ist.
sorry wegen der mangelhaften information.
sie würde ja auch mitgehen. verstehen wegen dem gerichtsdeutsch werden wir beide nicht viel von dem akten. hoffen dort dann auch auf aufklärung.
gericht ist von mir aus 60km entfernt. aber mit dem auto erreichbar
Betreff Nachlassakten Einsicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen von Frau XY geb. YXX möchte ich mich XXXXX XXXXXX mich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir ersuchen hiermit um Einsicht in die Nachlassakten vom verstorbenen Bruder Max Mustermann von Frau XY.
und weiter?
Wenn Du nicht der Erbe des Bruders Deiner Uroma bist, wirst Du auch keine Einsicht in die Akten bekommen.
Ich würde das Gericht fragen, ob sie Dir mitteilen können, wie Du herausbekommen kannst, ob Du der Erbe bist bzw. Deine Uroma die Erbin ist. Einfacher wäre es allerdings, wenn Deine Uroma den Brief schreiben würde. In etwa so:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am. verstarb mein Bruder,. Ich erhielt davon erst kürzlich Kenntnis. Da eine Lebensversicherung besteht, die nun zur Auszahlung gelangen müßte, möchte ich gern wissen, wie ich erfahren kann, ob ich durch eine testamentarische Verfügung meines Bruders erbberechtigt bin.
Für Ihre Antwort besten Dank.
für das vorschreiben.
ist sicher eine gute idee und formulierung werd gewisse sätze bzw ansätze in mein schreiben einnehmen.
werd aus dem grund das meine uroma sich schwer tut schon selbst etwas zu schreiben, dieses schreiben IM NAMEN VON MEINER URLI SCHREIBEN und diesen brief auch mit dem beginnen. im namen von xy --- schreibe ich xy. dieses schreiben
Besser wäre es, Du würdest eine Vollmacht Deiner Uroma mitschicken und dann in Deinem oder in Eurer beider Namen schreiben.
Viel Erfolg.
Auf jeden Fall so schreiben, als ob deine Uroma des selbst geschrieben hätte. Vorlesen, am besten sogar vor Zeugen und sie unterschreiben lassen. Und für weiter Vertretugnen eine Vollmacht.
Nicht aus deiner Sicht! Du bist rehtlicher Vertreter deiner Uri, sonst nix!
"Im Namen von " gehört in dem Fall nicht dazu.!
Je nach Summe wäre ein Rechtsanwalt angebracht.
Eine Beratung ist nicht allzu teuer, der geamte Satz richtet sich nach dem STreitwertt.
Aer nach 18 Jahren wird es wohl sicherlich verjäht sein
Du kriegst hier nur Rechtschreibbeihilfe
in vorraus nix gut! Vollfalsch
ist gut


gericht
Kennt jemand einen guten Anwalt, der auf Scheidung speziallisiert ist, im Raum Bühl

- da innherhalb von 14 Tagen die Unterlagen auf dem Amtsgericht vorliegen müssen! In dem Fall ist wichtig, dass du einen -


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