Formlose gewinnermittlung fürs finanzamt

Ich bin Student in Berlin und habe ein Gewerbe , welches in Hamburg angemeldet ist. Nun habe ich meine ESt 2009 in Berlin abgegeben und das FA in Hamburg hat mich natürlich nun angeschrieben. Die wollen von mir nun eine Feststellungserklärung für 2009 sowie die Gewinnermittlung. Da meine gewerblichen Einnahmen 2009 bei ca. 8.000 lagen kann ich das ja eine formlose Gewinnermittlung abgeben. Hab ich aber noch nie gemacht. Ich trage also die Einnahmen als Einnahmen ein. Soweit so gut! Wie sieht es mit den Ausgaben aus? Die Kosten für meine Krankenversicherung kann ich angeben, oder? Wie sieht es bei den Dingen aus, die ich in der ESt als Werbungskosten angegeben habe. Trage ich die als Ausgaben ein? Lasse ich die weg?

2 Antworten zur Frage

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Formlose Gewinnermittlung fürs Finanzamt

Alle Ausgaben, die du zu deinem Nebenerwerb geleistet hast , auflisten - nichts vergessen (auch Auto, Fahrten etc und die bezahlte MWSt. harausrechnen!
Die Webungskosten reduzieren deinen zu versteuernden Umsatz - das Ergebnis ist dann der ERMITTELTE GEWINN!
Achtung das Finanzamt wird dir auch die "eingenommene" MWSt.berücksichtigen! - Egal, ob du diese wirklich berechnet, ausgewiesen oder auch einghenommen hast, oder nicht - JEDE lEISTUNG IST MWST-PFLICHTGIG!
Dieses Geld gehört dem Staat - die selbst bezahlte MWSt dagegen(für jeden Bleistift, Telefonat und und und,
gilt als Vorsteuer und du darfst sie von der "berechneten" abziehen!
Besser du listest alles auf einem separaten Beiblatt auf - und vergiss das Formular!
Solltest du noch Fragen haben - bitte per PN
JÖRG
Du wirst sehen deine "privaten" Werbungskosten und auch die Vorsteuer kannst du zu einem grossen Teil "gewerblich" unterbringen - alles was dazu dient einen Umsatz zu erzielen.
Du kannst sogar ein theoretisches Minus machen - erst nach etwa 3-4 Jahren könnte man dir "keine Gewinnerzielungs-Absicht" unterstellen und diesen Nebenerwerb als Hobby"betrieb" bewerten, was dann eine Steuernachzahlung für die vorherigen Jahre nach sich ziehen würde.
In die Anlage G gehört der Gewinn. Das sind die Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben.
Werbungskosten spielen da überhaupt keine Rolle, die gibts bei Arbeitnehmern, aber nicht bei selbständig tätigen.
Die Krankenversicherung ist eine private Ausgabe und keine betriebliche. Die kann daher nur als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden und hat in der Feststellungserklärung nichts zu suchen.


finanzamt
Muss ich es dem Finanzamt melden wenn ich eine Website habe und auf dieser Werbung einbaue …

- eBeträgen reicht eine angbe bei der jährlichen Einkommesssteuererklärung Einfahc beim Finazamt fragen Sowie eine Gewinnabsicht -- Doppelte Buchführung fällt auch weg. Also einfach mal zum Gewerbeamt gehen und die Sache klarmachen bevor das böse Erwachen -- und die Sache klarmachen bevor das böse Erwachen beim Finanzamt kommt


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Rente aus der Türkei, hier Gewerbe anmelden?

- Vorschriften Verstößen? Hat Sie die Möglichkeit ein Gewerbe anzumelden? für Eure antworten. Bitte nur Antworten falls -


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Wie setzt man als Berufstätiger ein Studium von der Steuer ab?

ich bin zu 100% sozialversicherungspflichtig beschäftigt und zusätzlich in einem Vollzeit-Erststudium an einer