Forderung gerichtsvollzieher bezahlt rechtsanwalt fordert
Hallo, ich habe Besuch vom Gerichtsvollzieher gehabt und die Forderung laut Vollstreckungsbescheid bei ihm bezahlt. Ich habe eine schriftliche Bestätigung inkl. Schuldtitel von ihm ausgehändigt bekommen. Nun bekomme ich von den RAe Wehnert & Kollegen Post, dass sie noch Geld von mir in der gleichen Sache wollen. Dürfen die das? Ich habe doch die Forderung beim GV bezahlt. Ich habe die RAe angeschrieben und auf den Ausgleich hingewiesen, aber diese beharren auf ihr Geld. Ich weiß jetzt nicht was ich tun soll. Warum soll ich weiter zahlen, wenn die Sache laut GV und Schuldtitel erledigt ist. Bin für jeden Rat dankbar.
6 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
YouTube Videos
Forderung bei Gerichtsvollzieher bezahlt, aber Rechtsanwalt fordert weiter
vielleicht sind seit der Vollstreckung weitere Kosten angefallen die in den Kosten des Gerichtsvollziehers noch nicht mit eingerechnet waren
Der Gerichtsvollzieher kassiert nur die Summe, die der Gläubiger zu bekommen hat. Darin sind die Kosten des RA nicht enthalten, die mußt Du zusätzlich bezahlen.
das hatte ich aber noch nie. denn im schuldtitel sind ja schon die kosten für den anwalt etc. enthalten.
der gläubiger hat die forderung ja an inkasso übergeben und diese widerum an die anwälte. ich habe schonmal so einen fall bekommen und nach zahlung beim gerichtsvollzieher war die sache komplett erledigt.
Inkasso hat Anwälte beauftragt, das kostet bekanntlich Geld, denn keiner arbeitet umsonst. Normalerweise muß der Auftraggeber den Auftragnehmer bezahlen. Tut der es aber nicht holt sich Auftragnehmer beim Schuldiger das Geld.
wie es in der Juristerei immer so schön ist kann ich leider nur Sagen "es kommt darauf an!"
Sie sollten sich auf jeden Fall von den Gläubigern bzw. dessen Rechtsanwälte nachweisen lassen welche Kosten nach Zahlung an den Gerichtsvollzieher entstanden sind. Doch eigentlich sollten die Gläubiger dem Gerichtsvollzieher diese mitgeteilt haben, sobald weitere Kosten entstanden sind. Fragen Sie bei Ihrem Gerichtsvollzieher mal nach.
Ggf würde ich mich nicht darauf einlassen und immer immer immer wieder Widerspruch und Einspruch einlegen, wenn mir die geforderten Kostennoten "spanisch" vorkämmen. Bloss nicht meinen "Was wollen die ich hab doch alles bezahlt.
also, ich war heute beim gerichtsvollzieher und der hat mir bestätigt, dass ich die gesamtforderung bei ihm bezahlt habe und er sich diese kosten auch nicht erklären kann. zumal diese nach ausgleich der forderung entstanden sein sollen. er hat mir geraten gegen die kanzlei wehnert & kollegen eine strafanzeige zu erstatten, da er den gleichen fall wohl schon mal bei einem "klienten" hatte. ich werde da morgen zur güte nochmal anrufen und wenn die es nicht verstehen wollen, dann geh ich zur polizei. ich lass mich doch nicht ausbeuten.