Folgen falschaussage

Ich lebe seit über einem Jahr von meiner Frau getrennt und in dieser Zeit hat sie oft genug versucht mir das Leben schwer zumachen. Nur jetzt kommt der Oberhammer.Wir hatten in unserer Ehezeit einen gemeinsamen Kreditvertrag unterschrieben, von dem sie jetzt überzeugt ist, ich hätte ihre Unterschrift gefälscht und sie von einem Kredit nichts wüste. Ich habe jedoch nicht nur diesen Vertrag mit ihrer Unterschrift, sondern auch weitere Schriftstücke mit ihrer Unterschrift.Es ist eindeutig von jedem Laien zu sehen, das das ihre Unterschrift ist. Nun ist sie zur Polizei gegangen und hat mich wegen Urkundenfälschung angezeigt. Daraufhin musste ich mir einen Anwalt nehmen. Meine Frage nun. Mein Anwalt präsentierte mir einen Kostenplan in Höhe von ca. 850€. Was geschieht mit meiner Frau, wenn sie vor Gericht verliert und wer trägt die Kosten für meinen Anwalt, den ich ja nicht hätte nehmen müssen, wenn sie die Anzeige überhaupt nicht gemacht hätte? Ich war nun beim Anwalt, habe da aber noch für mich eine ungeklärte Sache. So wie es nun aussieht wird das Verfahren gegen mich eingestellt, da ich ja diese Unterschrift nicht geleistet habe. Ich habe nun Srafanzeige gegen meine Frau wegen falscher Behauptungen gestellt. Welche Folgen kann das für meine Ex-Frau haben?

4 Antworten zur Frage

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Folgen einer Falschaussage

Bei einer erwiesenen Falschaussage deiner Frau, trägt sie die Verfahrenskosten inklusive aller Rechtsanwaltskosten.
Der Wortlaut des § 153 StGB ist:
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Einer in Absatz 1 genannten Stelle steht ein Untersuchungsausschuss eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes gleich.
Quelle:Falsche uneidliche Aussage – Wikipedia
Hilt Dir das weiter?
so habe mich mal angemeldet, ja etwas geholfen hat es mir was du dazu geschrieben hast, nur kann ich nicht verstehen, sie wurde ja von der Polizei belehrt die Wahrheit zusagen bzw. der Staatsanwalt führte diese Belehrung auch durch, und dennoch beharrt sie daruf von allem nichts zu wissen und keine Unterschrift geleistet zu haben. Wo ist da die gerechtigkeit des deutschen Gesetzes wenn sie für ihre Handlung nicht bestraft wird?
Tja,gute Frage
Leider ist es un disem unsere n Land so,das man solange Unschuldig ist bis einem das Gegenteil bewiesen wird.
Du hast vermutlich Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat gestellt.
Wenn dies die ersten Taten Deiner Frau sind, dann wird das Verfahren vermutlich gegen Zahlung einer Auflage vom Staatsanwalt eingestellt werden.
Sollte es doch vor Gericht gehen, wird der Richter wohl auch nur eine Geldstrafe verhängen.
Falschaussage ist nur möglich, wenn man vom Richter oder Staatsanwalt befragt wird und dies ist ein Offizialdelikt, d.h. es wird unabhängig von Deiner Anzeige verfolgt.
Deine Kosten für den Rechtsanwalt müsstest Du auf dem Zivilwege bei Deiner Ex-Frau einklagen, sofern dort etwas zu holen ist.
Weiterhin ist es denkbar, Anzeige wegen Beleidigung und Verleumdung zu erstatten.
Je nachdem, wie Du zu Deiner Ex-Frau noch stehst, auch Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen stellen.
Aber dazu kann Dich ein Volljurist besser beraten, der das eigentlich auch einzig darf.