Flaschenpfand eingeführt

Seit dem 1. Januar 2003 gilt die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen, die Mineralwasser, Bier und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure enthalten. Das Pfand hat den Mehrweganteil in diesen Getränkebereichen stabilisiert und das Ex und Hopp beendet. Die wichtigsten Informationen zum geltenden Pfandrecht, insbesondere der ab 1. Mai 2006 eingetretenen Änderungen auf Grund der Dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 24.05.2005 finden Sie nachfolgend. http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/verpackungsverordnung/doc/20128.php

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