Fischereischein

Paar Fragen dazu: - Wo kann ich den machen? - Wie lange dauert das? - Wie lange ist er gültig? - Wenn ich einen Fischereischein habe brauche ich da noch einen anderen schein damit ich die gewässer nutzen darf wo ich angeln möchte oder sind in dem fischereischein schon die gewässer inbegriffen? Wenn das jetzt zu unübersichtlich war dann nochmal in kurzfassung: Ich bin 16 Jahre und möchte angeln gehen. Welche Vorraussetzungen brauche ich damit ich überhaubt angeln darf und auch bestimmte gewässer nutzen darf.

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Fischereischein.

http://www.vgem-lohr.de/html/fischereischein_fischerprufung.htm
Voraussetzungen Erteilung Fischereischein - Welche Voraussetzungen.
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Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, damit Ihnen ein Fischereischein ausgestellt werden kann? Für die Erteilung eines Fischereischeines ist Ihre.
www.landkreis-guenzburg.de/no./fischereischein.html?tx. - Ähnlich
ZITAT:
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, damit Ihnen ein Fischereischein ausgestellt werden kann?
Für die Erteilung eines Fischereischeines ist Ihre Wohnsitzgemeinde zuständig. Er wird nur ausgestellt, wenn der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:
Zuverlässigkeit liegt vor, d.h. Antragsteller darf grundsätzlich nicht vorbestraft sein Erfolgreich absolvierte staatliche Fischerprüfung
Welche Unterlagen sind zusätzlich zum Antrag erforderlich?
Für einen Erstantrag sind vor allem folgende Unterlagen notwendig:
Prüfungszeugnis
einen Personalausweis oder Reisepass
ein Passfoto, Größe: ca. 35 x 45 mm
Was Sie sonst noch wissen sollten?
Die früheren Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahres- Fischereischeine wurden ab dem Jahr 1999 durch den Fischereischein auf Lebenszeit abgelöst. Ihr Fischereischein berechtigt Sie zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Zur Ausübung der Fischerei benötigen Sie allerdings noch
die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten.
Die Zustimmung wird in der Regel durch einen sogenannten "Fischereierlaubnisschein" erteilt.
Sollte Ihr Fischereischein in einem anderen Bundesland ausgestellt worden sein, so gilt dieser nach Ihrem Zuzug in Bayern unverändert weiter. Sind Sie im Besitz eines Fischereischeines, der außerhalb des Bundesgebietes ausgestellt wurde, so berechtigt dieser nicht zur Fischerei in
Bayern. Ob Ihr in Bayern ausgestellter Fischereischein auch in einem anderen Bundesland gültig ist bzw. anerkannt wird, bitten wir bei der dort zuständigen Behörde zu erfragen.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Die Gebühr für die Erteilung eines Fischereischeines beträgt 35 €. Daneben ist von Ihnen noch eine Fischereiabgabe zu entrichten, deren Höhe abhängig vom Lebensalter ist. Die Abgabe gilt auf Lebenszeit, das heißt es handelt sich um eine Einmalzahlung. Die jeweilige Höhe der
Fischereiabgabe können Sie in der unter Downloads hinterlegten Tabelle nachlesen.
Sollten Sie die Fischereiabgabe nicht gleich für die lebenslange Geltungsdauer entrichten wollen, so besteht für Sie die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. In diesem Fall beträgt die Fischereiabgabe 40 €. Näheres können Sie bei Ihrer
Wohnsitzgemeinde erfragen.
Landratsamt Günzburg, Stand: 01.03.2008
/ENDE ZITAT
http://www.zweibruecken.de/Fischereischeine-4456.html
ZITAT:
Allgemeine Informationen
Das Landesfischereigesetz unterscheidet drei Arten von Fischereischeinen:
Erwachsenenfischereischein
Jugendfischereischein
Sonderfischereischein
Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen (siehe unter Punkt "Voraussetzungen zur Erteilung des Fischereischeins") erteilt bzw. verlängert. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Rheinland-Pfalz und auch in allen anderen Bundesländern.
Aus anderen Bundesländern zugezogenen Personen wird ein dort erteilter gültiger Fischereischein direkt umgeschrieben.
Im Ausland erteilte Fischereischeine berechtigen nicht zum Fischen in Rheinland-Pfalz.
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten erforderlich.
. /Unterbruch
Fortsetzung gleich
Fortsetzung von: http://www.zweibruecken.de/Fischereischeine-4456.html
Die Zuständigkeit für die Erteilung von Fischereischeinen für Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Zweibrücken haben, liegt beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Zweibrücken.
Bei der Erteilung des Fischereischeines muss der Antragsteller in den Diensträumen der Stadtverwaltung persönlich vorsprechen.
Wegen der vorherigen Überprüfung der Zuverlässigkeit empfiehlt es sich, den Antrag bereits vorher zu stellen.
Voraussetzungen zur Erteilung eines Fischereischeins
Staatliche Fischerprüfung
Zuverlässigkeit
Welche Nachweise werden bei der Antragstellung benötigt?
Fischereischein
bei Erstantrag zusätzlich:
Prüfungszeugnis
1 Passfoto
Personalausweis/Reisepass
Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins
Den Antrag können Sie hier als Exel-Dokument oder als pdf-Dokument herunterladen.
Excel Fischereischein Antrag
http://www.zweibruecken.de/index.dante?cmd=_download&aid=1131&node_id=4457&sid=CIEJDBDADDDCAKEGDBDCDHDFDBDEDHDJDHDDCODEDFDJDCDBDFDJAKEMDBDCDHDFDBDEDHDJDHDDDIDIDJDJEMAKHEHADBAKCO
PDF Fischereischein - Antrag
http://www.zweibruecken.de/index.dante?cmd=_download&aid=1131&node_id=4458&sid=CIEJDBDADDDCAKEGDBDCDHDFDBDEDHDJDHDDCODEDFDJDCDBDFDJAKEMDBDCDHDFDBDEDHDJDHDDDIDIDJDJEMAKHEHADBAKCO
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an:
Stadtverwaltung Zweibrücken
- Ordnungsamt -
Herzogstraße 3
66482 Zweibrücken
Ansprechpartner: Herr Schaubeck, Tel. 06332 / 871-329
Beachten Sie, dass Ihr Antrag, falls er per E-Mail an uns geschickt wird, über das Ordnungsamt an die bearbeitende Stelle weitergeleitet wird.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird die entsprechende Erlaubnis gefertigt und Sie erhalten eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung, dass Sie die Erlaubnis abholen können.
Stand: 05.11.2008

Welche Strafen erwarten mich beim angeln ohne Fischereischein

Geldstrafe je nach Satzung des Vereins bzw. der Gemeinde.
ich glaube du bekommst ne anzeige wegen fischwilderei und muss ne saftige geldstrafe blechen
du bekommst eine hohe geldstrafe und deine angeln werden einbehalten
mein bruder wurde auch schon mal erwüscht und der musste eine saftige geldstrafe zahlen
könnte teuer werden! ausserdem brauchst du noch einen Angelschein! Sonst musst du genauso strafe zahlen