Firma ohne gewerbe

Wir hatten einen Firma für Außenfassadearbeiten hier die viel gepfuscht hat und die Rechnung völlig überteuert ist. Läuft alles jetzt übern Anwalt. Nun hab ich vom Bürgeramt/Gewerbeamt erfahren das die Firma dort gar nicht existiert und nicht angemeldet ist also das der Herr sich als Firma nur ausgibt und schwarz arbeitet.Frage ist nun wo ich den Herrn melden kann oder ob ich gleich Anzeige bei Polizei machen muß?

7 Antworten zur Frage

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Firma ohne Gewerbe

Schnelle Anzeige, bevor der "Firmeninhaber" im Ausland verschwunden ist.
Die Rechnungsstellung sollte eine gültige GewerbeNr aufweisen, sonst ist sie nicht rechtsgültig und für Dich nicht verbindlich. Müsste Dein Anwalt aber besser wissen.
Ist Geld schon geflossen?
Dann anzeige bei der Polizei erstatten. Falls die sich nicht zuständig fühlen, werden sie Dich jedoch ganz sicher an die richtigen Fachkräfte weiterempfehlen
.Die Rechnungsstellung sollte eine gültige GewerbeNr aufweisen."
Sowas i.d. Richtung ist mir gerade auch schon eingefallen - steht unten im Keller.
Solche Nummern kann man draufschreiben.und sie stimmen nicht.
Damit sieht aber für's Erste mal die Rechnung seriös aus.
In diesem Fall hier wäre nur wichtig zu wissen, ob die Rechnung teils oder ganz beglichen wurde.
Wenn noch komplett offen & sie ungültig ist, bräuchte sie m. M. nach nicht mal den RA
Einfach nicht bezahlen und dann soll der "Unternehmer" mal probieren gerichtlich an sein Geld zu kommen
Mit dem Geld ein seriöses Unternehmen bezahlen, welches die Korrekturen des Pfuschs vornimmt. Wäre meine bescheidene Herangehensweise
die polizei ist hier falsch.
finanzamt und gewerbeaufsichtsamt und ordnungsamt muß hier informiert werden.
er kann ein gewerbe nachmelden 6 wochen.
die Rechnung sollte u.a. zwingend beinhalten:
Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer -
- möglicherweise war der Unternehmer noch in der Erprobungsphase seiner unternehmerischen Idee - dann kann er rückwirkend sein Gewerbe in einem
Zeitrahmen von bis zu drei Monaten noch anmelden -
- von einer Strafanzeige hast Du persönlich nichts, außer eventuell
Laufereien -
- das Beste wird sein, wenn Du Dich darauf konzentrierst, daß die
Baumängel vom "Unternehmer" behoben werden oder andere Formen von
Schadensersatz durchgesetzt werden - insoweit bist Du ja offenbar schon
anwaltlich vertreten
Finanzamt informieren und im Auge behalten, ob er sein Gewerbe nachmeldet.
Auf jedenfall am Unternehmer dranbleiben und schauen, dass alles ausgebessert wird.
Die Rechnung NICHT bezahlen, bis alles klar ist
Was mich wundert ist dass Dein Anwalt nich sofort draufgekommen ist dass da evtl. mit der Firma was nicht stimmen könnte das überprüft und Dir geraten hat Anzeige zu erstatten.