Fingerabdruck unterschrift
Ist ein Fingerabdruck allein oder in Zusammenhang mit der eigenen Unterschrift rechtsgültig?
Wenn ich der Meinung bin, dass meine Unterschrift nicht ausreichend sicher ist um Betrug oder Missbrauch vorzubeugen, kann ich dann meinen Fingerabdruck vom Daumen oder Zeigefinger neben die Unterschrift setzen um mein Zeichen wirklich einzigartig und fälschungssicher zu machen? Und könnte ich dann zukünftig auch darauf bestehen, dass eine Unterschrift die wie meine aussieht nicht von mir sein kann wenn der Abdruck fehlt?
3 Antworten zur Frage
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Fingerabdruck und/oder Unterschrift
Das bringt nix da du der Fingerabdruck mit der Zeit verwischt.
der verwischt nicht schneller als die unterschrift - bei vernünftiger fingerabdruckpaste.
oder warum sind gespeicherte fingerabdrücke von straftätern teilweise noch nach x-jahren in deren kriminalakten deutlich vorhanden?
Was du sagst mag stimmen, mich interessiert aber eher der rechtliche Hintergrund der ganzen Sache.
Darf ich mit Fingerabdruck unterschreiben.?
Du kannst Deinen Fingerabdruck daneben setzen, aber Du kannst nicht rechtlich dagegen angehen, wenn in einem Dokument dieser Abdruck fehlt, da in unserer Rechtsprechung nicht verankert ist, daß Unterschriften nur mit Fingerabdruck gültig sind. Ein Richter orientiert sich ja nicht an den Regeln, die Du aufgestellt hast, sondern an den Regeln des Gesetzestextes.
Die Idee mit dem Fingerabdruck müßte erst ins Gesetz geschrieben werden.