Feuerwehr notfall einfach privateigentum zerstören

Ich wurde vor kurzem Zeuge wie ein Feuerwehrauto einfach eine Schranke an einer Krankenhauszufahrt platt gefahren hat weil sie nicht schnell genug aufging und danach noch ein Auto rammte welches im Weg war. Im Nachhinein stellte sich der Einsatz sogar als blinder Alarm heraus aber das konnte ja keiner wissen. Ist das erlaubt und wer zahlt den Schaden?

8 Antworten zur Frage

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Darf die Feuerwehr im Notfall einfach Privateigentum zerstören?

Es ist generell erlaubt, da Menschenrettung vor Sachrettung geht - sprich jeder Notdienst "darf" auch mal was versemmeln. Die Kosten werden über eine eigene Versicherung abgewickelt, die holt sich aber im Falle eines vorsätzlich blinden Alarms die Kosten vom "Verursacher" wieder. bei echten Bränden kommt es auch zwischen den Versicherungen der Beteiligten zu einem Ausgleich.
Erlaubt ist das aber nur, wenn der eingetretene Schaden im Vergleich zur Ursache auch verhältnismäßig war!
Die Feuerwehr könnte beispielsweise zum Löschen eines Feuers in einem Mülleimer einer Parkanlage nicht 10 geparkte Autos rammen.
Das wäre unverhältnismäßig.
Und ich bin überzeugt davon, dass in der von Dir beschriebenen Angelegenheit in sachen Verhältnismäßigkeit nachgekartet wird.
hallo,mein wissen basiert auf leistungskurs witschaft/recht.
im §904 BGB ist eindeutig geregelt, dass:
" Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Geafrh notwendig und der drohende Schaden gegenüberdem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist."
-> wenn die feuerwehr im glauben war, das zum beispiel leben in geafhr war, durfte sie es ohne weiteres, da keiner von einem fehlalarm augehen kann und darf!
"² Der Eigentümer kann Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen."
-> also, die versicherung oder derjenige der vielleicht auch absichtlich diesen fehlalarm ausgelöst hat, muss für den entstandenen schaden aufkommen.
nennet sich nothilfe
ich hoffe ihnen geholfen zu haben
deininger
Das ist so nicht richtig mit §904 BGB, man muss auch noch §227 BGB beachten, dann sieht das mit dem Schadensersatz schon wieder ganz anders aus. Vor allem wenn das Auto eine Fuerwehrzufahrt o.Ä. blockiert.
228 BGB meine ich, der o.g. ist die Notwehrregelung.
904 ist dafür geschaffen, dass man eine Sache eines Anderen verwendet um eine Gefahr abzuwehren
--> aggressive Nothilfe
§ 228 ist dafür da, dass ich die Sache beschädige oder zerstöre, weil von ihr eine Gefahr ausgeht. Wurde die Gefahr von mir hervorgerufen, dann hafte ich für den Schaden neuer Hund
-->defensive Nothilfe
Hallo!
Ich bin bei der Feuerwehr in Österreich.
Wir lernen in unseren Ausbildungskursen, dass wir da sind um zu helfen und nicht um noch mehr kaputt zu machen.
Das heißt zum Beispiel, wenn es in einem Zimmer brennt, sollen wir nicht alles kurz und klein schlagen, nur damit wir etwas getan haben.
Besonders als Fahrer hat man eine Verantwortung. Sowohl den Kameraden und Kameradinnen gegenüber wie den Menschen, die uns zum Einsatz rufen.
Wenn wir schon auf dem Weg zum Einsatz einen Unfall haben, wie sollen wir dann helfen können?
Fazit: Nicht mehr kaputt machen, als unbedingt nötig. Aber manchmal lässt es sich eben nicht verhindern, dass etwas beschädigt wird.
Menschenrettung geht vor Sachwerten!
Solche "Lateralschäden" sollten ver-
mieden werden, aber sie kommen vor.
Es haftet die Kommune
Brenzlig wirds, wenn das Fahrzeug
in der Feuerwehrzufahrt stand
Das haben die ja nicht mit Absicht, sondern in einem Einsatz getan. Es ist daher im Rahmen des Notwendigen erlaubt. Fehlalarm wissen die Feuerwehrleute erst nachher.