Fernseher nach 22 monaten kaputt versanhaus verlangt nutzungsgebühr
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Fernseher Nach 22 Monaten kaputt Versanhaus Verlangt eine nutzungsgebühr
Du kannst diese Zahlung verweigern:
"Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Händler, der ein mangelhaftes Produkt kurz vor Garantieende austauscht, keine Gebühr für die bisherige Nutzungszeit verlangen darf. Auch wenn sich durch den Umtausch die Lebensdauer beispielsweise von PCs faktisch verlängert."
Quelle:EU-Entscheidung: keine Nutzungsgebühr auf Mängelware
Der ganze Artikel ist lesenswert. Denn die Verbraucherzentralen haben in einem Fall, in dem Quelle den Wertersatz verlangte, bis zum BGH geklagt. Der Bundesgerichtshof legte daraufhin diesen Fall dem Europäischen Gerichtshof vor, weil die deutsche Regelung möglicher Weise gegen Europarecht verstoße.
wenn er die Zahlung verweigert ohne vor Gericht zu ziehen, wird der Markt einfach verweigern ein neues Gerät zu geben und er steht mit dem alten kaputten da --- er muss entweder klagen oder das Angebot des Marktes/Händlers annehmen. Da keiner so gerne wegen kleinen Beträgen klagt , wird der Kunde das Angebot des Marktes wahrnehmen.
Nun Recht ist Recht. Er kann damit auch zur Verbraucherzentrale gehen. Wenn die höchste Instanz in Europa Recht spricht, haben sich auch Versandhäuser daran zu halten.
Natürlich kann er zunächst auf das Urteil verweisen. Nur wenige Händler sind so dumm, sich dann noch verklagen zu lassen, wo der Ausgang des Verfahrens klar ist.
Was ist das denn für eine Rechtsauffassung?
die sehen das immer auf die Gesamtheit bezogen -- natürlich würden sie bei Klage unterliegen -- aber von 10 Fällen wird höchstens einer vor Gericht gehen. Und selbst bei dem einen haben sie nicht allzuviel zu zahlen. die Versandhäuser haben ja eh eine Rechtsabteilung die evtl. nicht voll ausgelastet ist.
und dass sie es so machen siehst du an der Frage --- die gäbe es gar nicht, wenn alle Versandhäuser nach deinem Motto gingen.
Nun ich würde auch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Aber die Sachlage ist eindeutig. Das BGH selbst hat einen Präzedenzfall an den Europäischen Gerichtshof verwiesen um die Sachlage zu klären. Und die haben im Mai diesen Jahres so entschieden.
Natürlich dauert es eine Weile, bis das beim Handel überall angekommen ist. Aber ich bin mir sicher, dass die Rechtsabteilungen deutscher Versandhäuser genau wissen, wie die Rechtslage ist. Aber wenn der Kunde zahlt ohne sich wehren versuchen die Händler es einfach mal.
Wenn man sich aber mit Bezug auf das Urteil kundig zeigt, könnte ich wetten, dass das Ersatzgerät sehr schnell und ohne die Berechnung des "Nutzungsentgelts" beim Kunden ankommt. Auch ohne Anwalt oder Verbraucherberatung.
na zuerst müssen die mal versuchen es zu reparieren wenn es noch innerhalb der Garantiezeit liegt und kein Eigenverschulden für den Defekt nachweisbar ist
da jedoch die Garantie-Leistungen nicht gesetzlich sind, sondern der Händler selbst die Regeln mach, kann er dann einfach wenn er es nicht mehr reparieren kann ersetzen und nach seinen Regeln eine Abnutzungsgebühr verlangen
Allerdings kannst du vorher auch Reparatur klagen. Schwierig wird für dich jedoch dann nachzuweisen, dass der Kasten reparierbar gewesen wäre und der Händler dies nur aus Kostengründen nicht getan hat. --- aber wie gesagt -- wenn du dich auskennst und eine Exempel statuieren willst --- kannste es versuchen. Wirst wahrscheinlich aber wegen der geringen Abnutzungsgebühr doch die angebotene Variante wählen, wie ich denke.