Feiertage urlaub welche regelungen zeitarbeiter

Ich habe zwei Probleme mit meiner Zeitarbeitsfirma: 1. Willkürrliche Feiertagsabrechnung Im August bekam ich Maria Himmelfahrt mit 8 Stunden bezahlt. Im Oktober nur 7,5 Stunden für den Tag der Einheit. Obwohl ich die ganze Zeit mehr als 40 Stunden im Durchschnitt arbeite. Genau genommen im Durchschnitt 8,25h Früher hieß es man bekommt den Tag so abgerechnet, wie man gearbeit hätte. JEtzt heißt es am Freitag mach ich ja nur im Durchschnitt 7,75 Stunden und bekomme deshalb 7,5. Echt Willkürrlich. 2. Weihnachten Ich kenne es von der Zeitarbeit und auch anders nur so, daß man für Silvester und für den 24 Dezembger nur einen Tag Urlaub nehmen muß also halber tag urlaub, halber tag geschenkt. Jetzt sagt die Zeitarbeitsfirma das sind zwei volle Werktage Urlaub zu nehmen. 3. Weihnachtsgeld es gab bis jetzt immer 150 EUR an Weihnachtsgeld auch für Zeitarbeiter. Vermutlich bekomme ich das auch nicht. Darf sich das die ZEitarbeitsfirma erlauben oder hab ich da eine rechtliche Handhabe für das Arbeitsgericht?

5 Antworten zur Frage

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Feiertage/Urlaub: Welche Regelungen gibt es da für Zeitarbeiter?

Zu 1.
Bei der Feiertagsabrechnung ist die tatsächliche geleistete Arbeitszeit zu vergüten, abzüglich der Pausenzeit. Eine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit pro Arbeitstag, oftmals gerechnet über 3-6 Monate zurückliegend, ist hier nicht zulässig.
Zu 2.
Der 24. und der 31. Dezember sind normale Werktage, wenn sie nicht auf einen Sonntag fallen. Somit werden hierfür auch ganz normale Arbeitstage berechnet. In manchen Tarifverträgen sind diese Tage zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften allerdings so ausgewiesen, dass sie als halbe Arbeitstage gerechnet werden.
Hier müsste also geklärt werden, ob dein Arbeitgeber tarifgebunden ist und einem gültigen Tarifvertrag eine solche Regelung besteht.
Zu 3.
Wenn der Arbeitgeber zuletzt an mindestens drei aufeinander folgenden Jahren Weihnachtsgeld in Höhe von 150,00 € ohne Vorbehalt gezahlt hat, dann hat er schlechte Karten, wenn es zu einem Arbeitsgerichtsprozess kommt. Dann muss er auch in diesem Jahr zahlen.
Sollte er allerdings einen Vorbehalt gemacht haben oder sollten es nur zwei Jahre gewesen sein oder sollte er in den vergangenen fünf Jahren nur dreimal ein Weihanchtsgeld ausgezahlt haben , dann sieht es schlecht für dich aus.
Wie ergibt sich dann die Frage nach einer Tarifgebundenheit und einem gültigen Tarifvertrag.
Es ist fast davon auszugehen, dass dein Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist. Somit ist in Bezug auf das Weihnachtsgeld von Bedeutung, was ich unter 3. im ersten Absatz geschrieben habe.
Wenn Du an Freitagen i.d.R. nur 7,5 Stunden arbeitest, werden auch nur diese angerechnet sollte ein Feiertag auf eben einen Freitag fallen.
Silvester und Heiligabend sind ganz normale Arbeitstage. Halbe Tage sind Kulanz.
Zur 3. Frage vermutest Du bisher nur dass Du kein Weihnachtsgeld bekommst, daher ist es schwierig jetzt schon etwas darüber zu sagen.
Wenn es bisher über Jahre eine regelmäßige Zahlung war, muss der Arbeitgeber es auch weiterhin zahlen, es sei denn es würde zuvor schriftlich angekündigt dass das Weihnachtsgeld nicht mehr gezahlt wird.
Waren es keine regelmäßigen Zahlungen, sondern nur als Bonus oder Einmalzahlungen deklariert, hast Du keine Anspruch auf Fortführung.
Hallo stacet
Ich geh jetzt einfach davon aus, dass du in einer deutschen Leiharbeitsfirma beschäftigt bist.
Damit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das folgende Tarifverträge für dich gelten
http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/2014/druckversionigztarif-hauptbroschuerejan2014.pdf
Somit gälte für die Frage 3:
Nach dem sechsten Monat des ununterbrochenen Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Jahressonderzahlungen in Form von zusätzlichem Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
nach dem sechsten Monat jeweils 150 Euro brutto,
im dritten und vierten Jahr jeweils 200 Euro brutto,
ab dem fünften Jahr jeweils 300 Euro brutto.
Demnach wäre dein Weihnachtsgeld eine tarifvertragliche Leistung und einklagbar
Das gleiche gälte für dein Urlaubsgeld
In diesem Tarifvertrag steht aber auch: die Auszahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt mit der Abrechnung für den Monat November eines jeden Jahres.
Wenn du es noch nicht erhalten hast solltest du dich informieren, ob der TV für dich Anwendung findet, und dann mit deiner Gewerkschaft dein Weihnachtsgeld einklagen
Zu Frage 2
An Heiligabend und Silvester endet die Arbeitszeit um 14.00 Uhr
Das würde bedeuten, dass du zwar einen ganzen Urlaubstag für heilig Abend und Silvester brauchst.
Wenn du an diesen Tagen aber Stunden abfeierst, können dir nur die Stunden abgezogen werden, die du auch abfeierst
also im november bekam ich kein weihnachtsgeld. ich bin auch erst seit august bei dieser knausrigen zeitarbeitsfirma.
weis auch nicht nach welchen tarifvertrag die arbeiten. welche löcher sie ausnutzen.
Anspruch auf Weihnachtsgeld, hast du erst nach 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigung
Du müsstest im Juni aber Urlaubsgeld bekommen
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Zeitarbeit: Die wichtigsten Regelungen des Tarifwerkes iGZ e.V.-DGB - Rechtsanwältin Simone Weber- -