Falschaussage polizei

Ich wurde zur Polizei geladen und muss dort wegen einer Sachbeschädigung aussagen. Ich und 2 Kumpels waren dabei, als der 4. eine Scheibe eingeworfen hat. Ich wurde nun zur Polizei geladen und soll wohl meinen Abend schildern, als das passiert ist. Nun die Frage: Wenn ich ihn jetzt decke und falsch Aussage, was könnte mir passieren, wenn die Wahrheit rauskommt? Welche Strafen könnte ich bekommen und kommt die Falschaussage ins Führungszeugnis? Bin 18 und werde bald 19, falls das wichtig ist.

11 Antworten zur Frage

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Falschaussage bei der Polizei

Falschaussagen vor der Polizei werden aus unterschiedlichen Motiven begangen. Werden falsche Angaben gemacht, um die Bestrafung einer anderen Person zu verhindern, liegt Strafvereitelung vor. Werden Angaben gemacht, um eine unschuldige Person zu verdächtigen, liegt falsche Verdächtigung vor. Strafvereitelung und falsche Verdächtigung drohen dasselbe Strafmaß an: bis zu fünf Jahren Gefängnis oder Geldstrafe."
Falschaussage - was nun? Strafrecht 123recht.net
Zu den beiden ersten Antworten, die bereits hervorragend sind sei noch drigend darauf hingeweisen, dass es neben einer falschen uneidlichen Aussage nach § 153 StGB noch den Meineid nach § 154 StGB gibt, welcher massive Strafen nach sich zieht: nämlich eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr.
Zu den § 153 und 154 sei allerdings noch gesagt, dass sie nur dann in Betracht kommen, wenn du in einer Gerichtsverhandlung lügst. Das Anlügen der Polizei ist im Sinne dieser beiden Vorschriften straffrei und wird eben erst dann strafbar, wenn du deine falsche Aussage vor Gericht wiederholst. Eine Strafbarkeit im Sinne der Strafvereitelung nach § 258 StGB bleibt dabei unberührt und könnte bereits bei einer Falschaussage bei der Polizei in Betracht kommen.
Noch ein kleiner Hinweis zur Vereidigung: Man wird in Deutschland stets erst nach seiner Aussage vereidigt. Das heisst, man kann seine Aussage nicht mehr ändern oder zurück ziehen. Auf Beschluss der Gerichtes steht der Zeuge dann nämlich nach seiner Ausage auf, hebt die Hand und beschwört die Wahrheit seiner Aussage. Eine Möglichkeit zurück zu rudern gibt da da kaum noch, wenn man mal von tätiger Reue absieht. Aber das sprengt hier jetzt ein wenig den Rahmen.
Ich würde mir also an deiner Stelle gut überlegen , ob du für deine Kumpels den Hals riskierst. Ihnen droht eine Strafe von bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe während dir im Falle eines Meineides eine Mindeststrafe von einem Jahr droht. Richter kennen übrigens keine große Gnade mit Eidbrechern. Da geht es nicht darum, dass das Ursprungsdelikt Kleinkram ist, sondern darum, dass sie sich nicht gerne belügen lassen. Und wenn sie merken, bzw. beweisen können, dass jemand lügt, lassen sie ihn auch gerne nach seiner Aussage die Hand zum Schwur heben um ihm danach eine volle Breitseite wegen Meineides zu verpassen.
Also frag dich selbst, ob deine Kumpels auch bereit wären für dich wegen einer popeligen Glasscheibe in den Knast zu gehen?
Mal ganz davon abgesehen, dass ich nicht denke, dass es bei einer Sachbeschädigung zu einer Verhandlung kommt. Das Verfahren wird wahrscheinlich sowieso von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt. Falls aber doch nicht, überlege dir spätestens vor der Gerichtsverhandlung genau, was du aussagst.
Du kannst die Aussage bei der Polizei verweigern. Der steht es frei den Vorgang dann an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.
Wenn du eine Falschaussage bei der Polizei machst und diese dann vor Gericht wiederholst, kannst du nach STGB 153 bestraft werden. Strafen reichen von drei Monaten bis fünf Jahren.
Das kommt in dein Führungszeugnis. Wie lange es drin bleibt richtet sich danach ob du eventuell nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst.
Meine persönliche Empfehlung ist, gar nicht erst anzufangen sich mit Falschaussagen in die Scheiße zu reiten. Spätestens bei der Verhandlung kommen die in der Regel ans Licht, z.B. weil ihr widersprüchliche Aussagen macht, weil der Beschuldigte euch mit reinziehen will etc.
Ohne ihn zu kennen kann ich dir versichern, dass der Versuch den Beschuldigten zu decken sich aus keiner Perspektive lohnt.
Und mal ganz abgesehen davon, was willst du denen erzählen? Die Scheibe ist spontan von alleine in sich zusammen gebrochen und ihr standet nur zufällig in der Nähe?
STGB 258 ist noch relevant, insbesondere der vierte Absatz.
Auf den Gedanken, das er die Aussage auch verweigern kann, scheint hier keiner zu kommen, er hat das Recht dazu, so einfach ist das. In so einem Bagatellfall gegen einen Freund aussagen, wie seid ihr denn drauf? Soll der Ankläger sich die Beweise woanders holen und allen Beteiligten sei hier von meiner Seite gesagt,ich hoffe das wars dann mit Straftaten, denn das ist eine Straße die man wirklich nicht gehen sollte. Einen schönen Tag noch. Annegreet
Wieso sollte er die Aussage verweigern dürfen? Er hat nur dann ein Schweigerecht, wenn er entweder sich oder einen Angehörigen damit der Strafverfolgung aussetzen würde.
StPO - Einzelnorm
StPO - Einzelnorm
Da er kein Mittäter zur Tat ist , kann er sich auf sein Schweigerecht nach § 55 StPO nicht berufen.
Eine Verweigerung der Aussage bei der Polizei hat nach diesen Bestimmungen zunächst zwar keine Folgen, könnte aber in einer Gerichtsverhandlung zu Zwangsgeld oder Erzwingungshaft führen.
Ich weiss selbst, dass eine Erzwingungshaft wegen so einer Kleinigkeit etwas an der Realität vorbei ist, aber ein Recht auf Aussageverweigerung hat trotzdem nicht.
prinzipiell hast du ja recht, aber wenn ich mir die Frage genau durchlese, entdecke ich keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Fragesteller nicht doch auch als potenzieller Mitbeschuldigter gelten kann. Der Täter braucht ja nur zu sagen, das der geworfen hat. Er braucht also nicht aus zu sagen. Das ist meine Meinung dazu. Meine Antwort hebt auch nur auf diese Fakten ab. Einen schönen Tag noch Annegreet
wie wäre es, wenn Ihr vier zusammenwerft und den Schaden ersetzt, dann ist eine Verfahrenseinstellung wahrscheinlich und Ihr müßtest nicht großartig über Strategien nachdenken, wie Ihr Polizei und Justiz
wohl austricksen könntet
wenn du falsch aussagen wills dann müsst ihr alles planen
aber wie oben schon gesagt, "Spätestens bei der Verhandlung kommen die in der Regel ans Licht," da muss man aufpassen wie man auf was antwortet, planen halt
rate aber von solchen geschichten ab
Das Aussageverweigerungsrecht gilt meines Wissens nur, wenn Du Dich selber belasten würdest, dazu kann niemand gezwungen werden.
Du kannst sagen, dass Du Dich nicht erinnerst, das machen viele und niemand kann es nachprüfen.
Ansonsten gilt:
Ihr habe eine Sachbeschädigung vorgenommen, aus welchem Grund auch immer.
Das bleibt an Dir haften und wirkt schlimm. Dabei eine Kumpel zu decken schadet Dir, in so einem fall sollte man eher egoistisch sein und schauen wie man aus der Sache rauskommt. Ein Anwalt ist sicher eine gute Maßnahme in diesem Fall.
Und immer noch gilt: vor Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand.
Eine Vorladung bei der Polizei muss man nicht nachkommen, und man muss dort asuch nix aussagen. Kommt zwar blöd und stinkt, aber so ist es. Allerdings gehts dann mit Sicherhheit vor Gericht und dort MUSST du aussagen.
Warum willst du so eine Kumpel eigentlich schützen?
Bist du Minderjähriger?
Dann muss sowieso entweder ein Rechtsbeistand - Anwalt oder Jugendgerichtshilfe dabei sein -
Und: Du kannst hingehen und sagen, dass du lediglich Angaben zu deiner Person machen willst und nicht zu dem Fall.
Spätestens vor Gericht würde ich dir raten, die wahrheit zu sagen, jemanden zu decken, und sich selbst damit zu belasten - nichteidliche Falschaussage - würde ich nicht riskieren.
Halte mal die Gerichte nicht für so dumm, dass sie nicht rausbekommen, wer da wen decken will oder falsch aussagt.
Kumpel hin- oder her - du sagst: Sachbeschädigung - aber, wenn du dann beim Lügen erwischt wirst, kann dir von den Kumpeln auch keiner mehr helfen.

Wenn man bei der Polizei eine Falschaussage macht, was hat das für Konsequenzen?

§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage - dejure.org
dein paragraf bezieht sich aufs gericht - nicht auf die polizei
Die falsche uneidliche Aussage stellt auch die unwahren Aussagen unter Strafe, die ohne Eid vor Gericht oder einer anderweitig zuständigen Stelle abgelegt werden. Geschützt werden soll die Funktionsfähigkeit und das Vertrauen in die Rechtspflege. Die Vorschrift ist auch individualschützend in der Hinsicht, dass die im Recht befindliche Partei nicht um ihr Recht gebracht wird
.ist in dem Fall die anderweitig zuständige Stelle
Falsche uneidliche Aussage – Wikipedia
Leider ist Diebstahl ein Offizialdelikt und der "Geschädigte" kann den Strafantrag nicht zurückziehen
Geschützt werden soll die Funktionsfähigkeit und das Vertrauen in die Rechtspflege.
damit hast du recht - aber: rechtspflege betrifft die gerichte / ausschüsse,. - nicht die polizei; die gehört zur executive.
ist aber trotzdem eine zuständige Stelle i.S.d. STPO
StPO - Einzelnorm
Falschaussagen vor der Polizei werden aus unterschiedlichen Motiven begangen. Werden falsche Angaben gemacht, um die Bestrafung einer anderen Person zu verhindern, liegt Strafvereitelung vor. Werden Angaben gemacht, um eine unschuldige Person zu verdächtigen, liegt falsche Verdächtigung vor. Strafvereitelung und falsche Verdächtigung drohen dasselbe Strafmaß an: bis zu fünf Jahren Gefängnis oder Geldstrafe.
Falschaussage - was nun? Strafrecht 123recht.net
als zeuge? vermutlich keine - obwohl du verpflichtet bist, die wahrheit zu sagen. bei falschaussage vor gericht wirst deshalb wegen falschaussage verurteilt. als beschuldigter: keine - du darfst lügen bis sich die balken biegen - auch vor gericht! du darfst ddeshalb nicht zu einer höheren strafe verurteilt werden - musst aber damitrechnen, dass das gericht das strafmass voll ausschöpft
zu deiner ergänzung: hier gehts nicht mehr um eine falschaussage, sondern um vortäuschung einer straftat. das ist eine andfere baustelle
Als Beschuldigter darf man Lügen, dass sich die Balken biegen (also man darf ein Falschaussage machen, ohne dass es rechtliche Folgen für die falsche Aussage hätte.
Als Zeuge erfolgt eine vorherige Belehrung, dass man keine falschen Angaben machen darf und wenn dennoch falsche Angaben gemacht werden kann das starfrechtlich, als uneidliche Falschaussage verfolgt werden.
Eine Aussage vor Gericht kann auch unter Eid gemacht werden, wenn unter Eid eine Falschaussage erfolgt, wird es als Meineid verfolgt


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