Falsch eingeschliffene brillengläser

Wie oft muß man einem Optiker die Möglichkeiten gewähren,den Mißstand falsch eingeschliffener Brillen-Gläser zu beheben, um vom Kauf zurücktreten zu können. Mein Optiker hat bisjetzt viermal eine Resultatsverbesserung versucht. Ist aber kläglich gescheitert. Bislang ist mir ein scharfsichtiges Zeitunglesen oder Arbeiten am Computer nicht möglich. Für mich bein unerträglicher Zustand.

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Falsch eingeschliffene Brillengläser

Kaufrücktritt bei Brillenkauf - Kaufrecht / Leasingrecht - JuraForum.de
Zuerst einmal ist zu ergründen, warum die Brille nicht vertragen wird, und ob die Schuld beim Optiker liegt. Ist dies der Fall, kann der Optiker nachbessern. Ist dies nicht erfolgreich, kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden, und der Kunde kriegt das Geld zurück.
Rücktritt vom Kauf. Wie oft darf nachgebessert werden?
Rücktritt vom Kauf. Wie oft darf nachgebessert werden?
Vorrang vor einem Rücktritt hat die Nacherfüllung § 439 Abs. 1 BGB])
§ 440 BGB stellt die Vermutung auf, dass die Nacherfüllung nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen gilt.
Einer mehrmalige Nachbesserung des selben Beanstandungsgrund wird nur bei hochpreisigen Waren,zB Pkw-Neukauf entsprochen.
Recht haben und Recht bekommen sind aber zwei verschiedene Stiefel.
Ein Gespräch mit deinem Optiker unter Hinweis auf die §§ des BGB und eine mögliche Beschwerde bei seiner Innung läuft dann sicher iR Kauf-Rücktritt.
Glaubt man der Werbung sind die Kunden mit dem Service und den Preisen von Fielmann sehr zufrieden.
Wie auch immer-hierzu jedenfalls Tipps rund um den Brillenkauf.
Der Weg zur Brille: Tipps zum Brillenkauf
das ist mehr, als allgemein als zumutbare Versuche, einen Mangel zu
beseitigen, von der Rechtsprechung als noch hinnehmbar anerkannt werden
-
Nur einen einzigen Versuch muß man hinnehmen, wenn man auf den erworbenen Gegenstand dringend angewiesen ist -
- ein weiterer Faktor ist die Dauer, die Nachbesserungsversuche beanspruchen dürfen - einige Wochen, bedeutet also etwa 1 - 1 1/2
Monate -
- danach sollte Ersatzlieferung verlangt werden oder Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden
Der Optiker muss die Brille sooft anpassen, bis du das Gefühl hast,
dass sie korrekt eingeschliffen wurde und du gut sehen kannst!
Gehe doch mal zu einem anderen Optiker und lasse sie dort überprüfen - jedoch bitte keine Namens-Nennung woher d.h. von welchem Optiker sie stammt
wenn einmal etwas falsch geschliffen ist so kann man das fast nicht mehr verbessern Brille zurück nicht akzeptabel. Und sonst klagen
Ich würde die Brille zurückgeben.
Hier liegt wohl ein Sachmangel vor.
Ansonsten würde ich mich an die Optiker Innung wenden.