Fallen 60 eruo taschengeldparagraph

wenn cih einen ertrag mit einer firma abgeschlossen habe, u nun 60 euro zahlen muss.ist das rechtskraeftig, da ich erst 15 bin aber man kein geburtsdatum angeben musste

2 Antworten zur Frage

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Fallen 60 eruo noch in den taschengeldparagraph?

Ab einem Alter von 7 Jahren bist du eingeschränkt geschäftsfähig und daher sind Verträge durchaus rechtgültig, so fern nicht etwas anderes vorgeschrieben ist. Verträge über kleinere Beträge, wie in deinem Fall 60 €, sind durchaus rechtskräftig und du wirst sie bezahlen müssen.
Was glaubst du wohl, warum die nicht nach deinem Geburtsdatum gefragt haben? Ist bei solchen Verträgen nämlich nicht nötig.
fast richtig, gilt aber nur, wenn die Bezahlung sofort erfolgt/in diesem Falle jedoch wohl scheinbar auf Rechnung
Wenn Du den Betrag nicht sofort in bar beim Kauf der Ware/Dienstleistung dem Verkäufer gegeben hast, sondern er Dir eine Rechnung schickt, so dass Du erst später bezahlen musst, so besagt der Taschengeldparagraph, dass der Vertrag nichtig ist.
Es steht nicht wortwörtlich so, sondern ist eine Festlegung der Juristen:
§ 110 BGB "Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung [der Jurist versteht an dieser Stelle ein "sofort"] mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."
Der Jurist versteht den Satz also so: ".vertragsmäßige Leistung SOFORT mit Mitteln bewirkt." = die Bezahlung hat sofort, direkt an Ort und Stelle zu erfolgen.
Meine Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung. Diese kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.