Fahrten abgemeldeten kfz

Hallo. Ich versuche mich gerade ein wenig über Google schlau zu machen, lese aber vieles, was sich irgendwo wieder irgendwie widerspricht. Meine Frage: Ich habe ein Fahrzeug, welches ich abmelden will. Dieses Fahrzeug wird abgemeldet und die Zeichen des Landkreises werden in der Zulassungsstelle abgekratzt. Darf ich mit diesem Fahrzeug noch auf dem direkten Wege nach Hause fahren? Und wie sieht es umgekehrt aus? Darf ich mit einem Fahrzeug, welches ich anmelden will, mit den alten Kennzeichen auf dem direkten Wege zur Zulassungsstelle fahren? Natürlich wird vorher ein Versicherungsschutz abgeklärt. Die EVB Nummer muss ja sowieso mit zur Zulassungsstelle, das ist dann doch eigentlich der Versicherungsschutz? Ich hoffe, dass ich konkrete und korrekte Antworten bekomme, da ich das Fahrzeug Montag zulassen muss. Wenn es geht, kein "ich glaube, ich habe gehört" oder ähnliches, sondern wirklich aussagekräftige Antworten am besten mit Paragraphen.

17 Antworten zur Frage

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Fahrten mit abgemeldeten KFZ

Nein zu allem.
Hab letzens ein Fahrzeug ab. und ein andres angemeldet.
Und abgemeldet ist abgemeldet, damit darfst dun keine Meter mehr fahren, und du darfst mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug auch nicht zur Zulassugnstelle. Wurde ich bei er Abmeldung explizit drauf hin gewiesen.
Der TÜV NORD sagt aber etwas anderes:
Mit entstempeltem Kennzeichen:
Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Bevor nun kommt "Wieso schaust du es nicht gleich nach?", weise ich auf die Frage oben hin. Alles widerspricht sich wieder auf anderen Seiten. Daher frage ich, eventuell macht es hier jemand beruflich oder hat Erfahrungen damit gemacht
Ich habe versehentlich auf den Gute Antwort Button geklickt - das sollte nicht sein, denn die Antwort ist klar falsch und im Gesetzbuch geregelt.
FZV - Einzelnorm
.eine Ausnahme gibt es, vielleicht hat der struppelichte Kater genau diesen Sonderfall erlebt. Wenn Du ein Auto abmeldest und mit dem gleichen Kennzeichen das neue anmeldest , dann darfst Du weder mit dem alten, noch mit dem neuen bei der Zulassungsstelle aufkreuzen.
Dann endet die Zulassung des alten SOFORT mit der Ummeldung und der neue darf erst NACH der Zulassung gefahren werden.
Sorry, ha. So war da bei mir, bzw meine frage dazu bei der Zulassungstelle.
.ersteres geht, bei letzterem bin ich mir nicht sicher.
Gibt es auch Begründungen? Oder sind das nun nur "ich glaube" Antworten?
Fahren nach der KFZ Abmeldung – darf man das? › KFZnet.com - Infos und News rund ums Auto
mach keine Welle @Pinsoli, hinfahren ist in Ordnung und die Rückfahrt ist auch drin, sogar noch den ganzen restlichen Tag bis 23.59.einfach den Link aufklappen.
Ruf die Zulassungsstelle an, und frag nach, wie du dich verhalten sollst.
Das Problem ist, dass dort auf einem Sonntag niemand ist. Da ich am Montag bereits um 8 Uhr da sein möchte, wird es schwer vorher anzurufen, da die erst um 8 Uhr öffnen.
Ich denke, diese Frage könnte mir ggf. auch unsere örtliche Polizeidienststelle beantworten, oder?
Das scheint aber kommunal unterschiedlich zu sein.
Bei uns in Nds. dürfen wir zum Anmelden mit ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren.
Nach dem Abmelden nicht, aber da genügt es ja, nur die Kennzeichen mitzubringen.
Fahren nach der KFZ Abmeldung – darf man das? › KFZnet.com - Infos und News rund ums Auto
Diese Information ist natürlich nicht bindend und wir können nicht garantieren das dies ewig so bleibt, hier müsst Ihr euch selbst über den Gesetzestext informieren wenn es soweit ist.
Nach der Abmeldung oder Außerbetriebsetzung eures Autos könnt Ihr an diesem Tag noch fahren. Das bedeutet Ihr könnt ohne jegliches Risiko bis nach Hause oder zum Autohaus fahren und habt trotzdem den vollen Versicherungsschutz.
Das ganze haben wir uns natürlich nicht ausgedacht sondern steht im Gesetzestext §10 Abs. 4 FZV zum Nachlesen.
„Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.“
Der Vertrag mit eurer KFZ Versicherung läuft im Übrigen bis zum Ende des Tages der Abmeldung, um genau zu sein ist das Auto bis um 23.59 Uhr Versichert.
Fahren nach der KFZ Abmeldung – darf man das? › KFZnet.com - Infos und News rund ums Auto
Und hier der passende § dazu
FZV - Einzelnorm
Ohne Versicherungsschutz, also die erneute Hinfahrt geht nicht
.Versicherungsnummer , mußt Du Dir natürlich holen. Dann geht auch Hinfahrt.


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