Fahrerflucht nach 4 tagen

meine tochter 19J rammte ein anderes auto beim spurwechsel. sie stand unter schock und hielt nicht sofort an sondern erst nach ca 3km freitag nachmittag zu behindernwirklich der zweite sichere ort abseits der bundesstrassesie stand wie gesagt unter schockjetzt auf einmal-wo es erheblich größere vorschäden an diesem fahrzeug gabnach 4 Tagen und obwohl die daten ausgetauscht wurden-geht das-meine tochter ist mit 19j. logischerweise fahranfänger und braucht den führerschein für die ausbildung. bitte antworten mit fundierten kenntnissen-kein meiner meinung nach oder ähnliches

4 Antworten zur Frage

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Fahrerflucht nach 4 tagen

am besten einen Anwalt nehmen, denn nur der kann da 100% weiterhelfen
Also das ist, wie swagrass schon sagt wirklich was für einen Anwalt. Wenn du keine RSV hast, kostet es jetzt leider noch mehr. Aber was ich nicht verstehe ist dass deine Tochter einfach weiterfährt. Also wenn man Autofahrer ist und Fahrschule u. alles mitgemacht hat kann man doch nicht so unbedarft und schockiert sein? Unfälle passieren halt. Ich meine du hast einen Riesenfehler gemacht und hättest dem Gegner zustimmen sollen. Aber dazu ist es jetzt leider zu spät denn wenn die Polizei mal etwas weiß dann ist nichts mehr zu machen. Du hättest vorher in IQ fragen sollen wir hätten dich beraten. Ich weiß meine Antwort hilft dir jetzt nicht weiter u. kannst mir ruhig ein 'nicht hilfreich' geben.
Nochwas. Fangt jetzt beide nicht an den Kopf zu verlieren und holt auch noch medizinische oder psycho Gutachten wg. Schockiertheit und so , denn das macht alles noch schlimmer und teurer. Ihr müsst da jetzt durch weil Folgendes passieren wird: 1.Die Polizei bzw. d. Staatsanwalt werden sich fragen ob die Tochter überhaupt ein Auto fahren sollte wenn sie so schockiert reagiert UND, wenn sie schon so reagiert ob sie das nicht schon mal gemacht hat. Ja so denken die dann. 2. Der Geschädigte wird sich sein Auto über deine HP sanieren lassen. Mache in der Unfallmeldung auf deinen Verdacht aufmerksam und sage wo der Schaden war, es ist dann Sache der HP das abzuwickeln. 3. Du wirst von deiner V hochgestuft. Wenn du Glück hast, schmeißen sie dich nicht raus wg. Fahrerflucht. 4. Deine Tochter wird wohl eine Weile zu Fuss gehen müssen und eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen. Wenn man das vorher weiß ist es nicht so schlimm. In einigen Monaten ist das dann auch vergessen. Und bläue deiner Tochter ein in Zukunft sich richtig zu verhalten. Wenn sie das nähmlich nochmal macht ist der FS für lange Zeit weg. Aber vielleicht ist der Anwalt in der Lage die Sache abzumildern.
Ich denke nicht das es als fahrerflucht durchgeht aber ohne echten rechtsbeistand würde ich in dem fall nicht mehr weiter machen
Du hast geschrieben, dass Du ja mit dem "Geschädigten" Kontakt aufnahmst. Wie erfolgte dieser Kontakt? Telefonisch/persönlich? Denn wenn der Kontakt per Telefon erfolgte, dann hast Du ja bereits einen Beweis dafür, dass keine Fahrerflucht vorgelegen haben kann, denn sonst hättest Du ja da nicht anrufen brauchen. Auf die andere Vorgeschichte wie und wann man erstmalig die Daten ausgetauscht hat; so eine Diskussion würde ich mit den ermittelnden Beamten nicht führen.
Es gab einen Unfall.
Es gab einen Austausch der Daten inkl.
Es gab einen anschließenden Kontakt zwecks Schadensbehebung.
Hier gab es eine Uneinigkeit hinsichtlich der Schadenshöhe, die noch festgestellt werden muss.
PUNKT
Alles andere unbedingt mit einem Anwalt besprechen. Fraglich ist hier schließlich inwiefern ein Betrugsversuch des Unfallgegegners vorliegt. Vielleicht hat er den Unfall ja sogar provoziert - ohne, dass Deine Tochter es gemerkt hat.
Zum Thema Tochter, erkläre ihr, dass sie in jedem Fall die Polizei einschalten soll. Das Spiel kostet zwar immer ein paar Euro Bearbeitungsgebühr , aber so kann keiner später irgendwelche Dinge behaupten.