Fahren

Grund ist die Erschleichung einer Leistung, die Du nicht erbracht hast: Die höheren Kosten für die Nutzung der 1. Klasse. So wird das zumindest in Zügen geregelt, in denen Du kein Ticket während der Fahrt mehr ziehen kannst. Fernreisezüge hingegen bieten weiterhin den Service, unterwegs am Sitzplatz das Ticket zu kaufen.

7 Antworten zur Frage

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Fahren in der ersten klasse mit gültiger fahrkarte für die zweite klasse kostet gleich viel strafe als fahren ohne fahrkarte bei der deutschen bahn?

Grund ist die Erschleichung einer Leistung, die Du nicht erbracht hast:
- ist das so?
ja, habe dafür 60 euro bezahlt, die zweite klasse war überfüllt dann bin ich in die erste klasse bei einer s-bahn, schwarzfahren kostet das selbe
Wenn der Kontrolleur kulant ist, wird von dir lediglich der Aufpreis zur 1. Klasse verlangt.
Rein theoretisch handelt es sich dabei aber um Schwarzfahren, ja. Schließlich hast du ja kein gültiges Ticket für die Leistung, die du in Anspruch nimmst.
ja, allerdings wird der kontrolleur wohl nur sagen man soll das abteil wechseln.
die regeln sind vom stumpfsinnigen beamtenschimmel. selbst wenn du aus versehen eine fahrkarte gekauft hast die für die strecke nicht gilt aber sogar teurer war als diejenig die nötig wäre, bist du schwarzfahrer und kriegst die gleiche anzeige wie ohne fahrkarte und die gleich hohe strafe
der abschuss ist folgender: jemand hat seine gültige jahreskarte laminiert und diese wurde dadruch ungültig wie der kontrolleur sagte --- es wurde nicht nur wegen schwarzfahrens angezeigt sondern auch die "eigentlich gültige" jahreskarte eingezogen und noch ein verfahren wegen angeblicher dokumentenfälschung obendrauf. nur durch anwalt und langer klagezeit zu regeln --- die jahreskarte war in der zeit natürlich weg und es musste normal gezahlt werden.
Im Prinzip ja, weil Du nicht den Fahrpreis bezahlt hast, den Du hättest bezahlen müssen, und das schon somit eine Nutzungserschleichung ist. Die Frage ist, ob der Schaffner was daraus macht oder dich einfach nur auffordert, dir einen Platz in der zweiten Klasse zu suchen.
Also ich war immer mit 2. Klasse Ticket in der 1. Klasse, aber habe gestanden, das ist erlaubt, wenn der Schaffner das nicht erlaubt hat hat er uns in die zweite Klasse geschickt, das war alles, nie ne Strafe gehabt
Das ist keineswegs erlaubt, da waren halt die Schaffner kulant.
bei der anzahl verschiedener ziffern: 10 stück: 0 1 2 3 4 5 6 7 8

Fahren ohne füherschein?

das verfahren wird natürlich nicht eingestellt, du bekommst eine anzeige und sehr wahrscheinlich 3 jahre sperre um deinen führerschein zu machen
post wird dann nicht lange auf sich warten lassen, vielleicht 2 wochen
wenn du einen autoführerschein hast spielt das keine rolle. da ist m inbegriffen
falls du überhaupt keinen führerschein haben solltest. du bist 18. da sollte man schlau genug sein soetwas nicht zu machen. schätze mal es wird etwas härter geandet als wenn das ein 15 jähriger machen würde
ich habe erfahrung damit. mehr oder weniger
als ich 16 war bin ich schon mehrmals vor der polizei mit mienem roller geflüchtet
dann kam es mal zu einer härteren verfolgungsjagd, polizeiauto ist gegen eine mauer gefahren. letzten endes haben die mich dann vom roller runtergefahren. mein roller ging 110km/h statt den erlaubten 25
1 wochenende knast
80 sozialstunden
3 monate fahrverbot
9 monate führerscheinsperre
und das war auch das ERSTE MAL dass die mich erwischt haben und dass ich überhaupt was mit der polizei zu tun hatte
freund von mir is stehen geblieben bei dem ist die anzeige fallen gelassen worden obwohl sein "mofa" knappe 90 sachen auf den prüfstand brachte
also. aber mit 18 glaube ich darfste schon beim ersten mal sozialstunden schieben! egal was du machst. ob du versuchst zu flüchten oder ob du dich gleich "ergibst
ahja das mit der post. hat bei mir ein halbes jahr gedauert. ja es waren ziemlich genau 6 monate
Für Ersttäter: 15 - 30 Tabgessätze Geldstrafe - wobei sich der Tagessatz nach dem Einkommen richtet, also zumindest 20 €/Tag -
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist keine Regelfall für eine Führerscheinsperre. Aber auch von der Möglichkeit der Anordnung einer sog. isolierten Sperre wird zunächst nicht Gebrauch gemacht werden, weil ja im Gegenteil eher erreicht werden soll, dass ein auffällig gewordener Täter möglichst bald einen Führerschein erwirbt.
- werden jedoch immer wieder Verstöße festgestellt, so kann nach etlichen Wiederholungen durchaus auch mit Freiheitsstrafen reagiert werden.
-Das Vergehen wird im Verkehrszentralregister mit 6 Punkten bewertet.
Es handelt sich um einen sog. A-Verstoß, was zur Verlängerung der Probezeit und zur Nachschulung führt, wenn der Verurteilte überhaupt im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, er also z. B. deshalb bestraft wurde, weil er trotz eines laufenden Fahrverbots am Verkehr teilgenommen hat -
Vier - acht Wochen nach Feststellung kommt der schriftliche Bescheid

Fahren Stadtbahnen wie die üstra bei Stromausfällen?

Wenn in einer ganzen Stadt der Strom ausfällt fahren alle mit Strom betriebenen Bahnen nicht. Nur noch die Busse, die entweder mit Gas oder Benzin fahren.
Natürlich gibt es diese - die heutigen Stromausfälle sind ja meist nur noch von kurzer Dauer.
Und sollte wirklich eine ganze Stadt betroffen sein, was eher unwahrscheinlich bzw. selten ist, dann werden wahrscheinlich ein paar durch Busse ersetzt, der Rest fährt auf Kosten des Notstromaggregat
Da seid ihr euch offensichtlich nicht einig
Bei mir in Hannover ist der Strom für so 2-3min ausgefallen.
Ehrlich!
Habe mich schon gewundert wegen dieser Frage hier. HAbe mir nämlichdie gleiche um die ZEit gestellt
NAja ganz HAnnover bin ic mir nicht sicher. Aber auf jeden fall im Umkreis von 2kilometern.
Kannst uns ja verstärken ^^: http://www.facebook.com/#!/pages/Stromausfall-in-Hannover-am-13Juli-2011/241793979184106
Fahren mit 17 ohne Begleitperson. Ist die Vorraussetzung eine ärztliche Untersuchung? Evtl. Untersuchung auf Drogen?
Was ich meinte ist eine Sondererlaubnis. Also für eine genau festgelegte Strecke, auf der ich mit 17 und OHNE begleitperson fahren darf. Ich bin mir nicht sicher ob das sehr bekannt ist, aber in Bayern gibt es so etwas.
mit 17 ohne begleitung gibt es NICHT. egal was du anstellen wirst, es MUSS immer eine begleitperson dabei sein. das ist ein modellversuch.
keine sorge wenn du drei monate vor beginn des unterrichts keine drogen nimmst hast du nichts zu befürchten
Wenn man den führerschein mit 17 machen will, muss in jedem fall eine EINGETRAGENE begleitperson mitfahren,die ihren führerschein schon mindestens 5 jahre hat und unter 3 Punkten in Flensburg hat.
Sobald du nur eine einzige kleine Straftat am Steuer begehst, sei es nur zu schnell fahren oder aufs handy schauen,wird dein führerschein konfisziert, du bekommst 6 Punkte in Flensburg,du musst ein aufbau seminar für 400 Euro machen oder du hast die wahl noch 2 Jahre weiter hin mit Begleitperson zu fahren