Fahren ohne führerscheins vorbestraft führerschein machen

natürlich nur erst nach einer gewissen zeit nach der anzeige wegen fahrne ohne fahrerlaubnis viel glück dabie

7 Antworten zur Frage

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Ich bin wegen fahren ohne führerscheins vorbestraft, darf ich trotzdem mein führerschein machen

es war im jahr 1998 und ich habe meine strafe dafür verbüst habe damls eine sperre von 9 monaten gehabt
da kommt aber noch hinzu da ich im jahr 2005 eine anzeige wegen btm bekommen habe aber da die polizei nichts gefunden hat wurde die anklage fallen gelassen.
na betäubungsmittel aber wie gesagt verfahren wurde eingestellt
ja nun ist die sache aber das die führerscheinstelle mir diese sachen vorwirft und ich jetzt eine mpu machen soll.
Na klar. Soweit ich weiß aber später? Oder hat sich da was geändert?
Ist der nur Führerschein weg oder auch die Fahrerlaubnis?
Wie auch immer, in Deinem Strafbescheid muß es stehen; wie, wann und wo Du wieder ran kannst.
Wie alt warst du bei dem wann du würdest ohne Führerschein erwischt?
Denn Führerschein darfst du machen mit Abklärung und genemigung vom Ferkehrsamt.
Wenn deine Vorstraffe ist bei Ferkersamt gemeldet, dann mußt du da fragen wann darfst du den Fürerschein machen.
Das kann dir auch die Polizei erklären.
Mein Freuend hat auch einen Sohn. Der wurde 2 Mall ohne Fürerschein erwischt geworden.
Er hat mit Ferkersamt und Polizei geregellt und jetzt macht er den Führerschein.
Ich denke das bei dir ist nicht so schlim. du Kannst fürerschein beantragen und dan siehst du ob du kannst den Machen.
ich hatte noch keinen führerschein wollte einen machen aber die führerscheinstelle legt mir steine in den weg