Fahren ohne füherschein
Also, nehmen wir an ich fahre ohne führer schein mit einem 50er roller.
ich bin polizeilich noch nie aufgefallen oder sonst irgendwas.
Wie hoch ist die chance das das verfahren eingestellt wird und ich nur eine ermahnung bekomme?
UZnd wie lange dauert das bis ich die entscheidene post bekomme?
3 Antworten zur Frage
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Fahren ohne füherschein?
das verfahren wird natürlich nicht eingestellt, du bekommst eine anzeige und sehr wahrscheinlich 3 jahre sperre um deinen führerschein zu machen
post wird dann nicht lange auf sich warten lassen, vielleicht 2 wochen
wenn du einen autoführerschein hast spielt das keine rolle. da ist m inbegriffen
falls du überhaupt keinen führerschein haben solltest. du bist 18. da sollte man schlau genug sein soetwas nicht zu machen. schätze mal es wird etwas härter geandet als wenn das ein 15 jähriger machen würde
ich habe erfahrung damit. mehr oder weniger
als ich 16 war bin ich schon mehrmals vor der polizei mit mienem roller geflüchtet
dann kam es mal zu einer härteren verfolgungsjagd, polizeiauto ist gegen eine mauer gefahren. letzten endes haben die mich dann vom roller runtergefahren. mein roller ging 110km/h statt den erlaubten 25
1 wochenende knast
80 sozialstunden
3 monate fahrverbot
9 monate führerscheinsperre
und das war auch das ERSTE MAL dass die mich erwischt haben und dass ich überhaupt was mit der polizei zu tun hatte
freund von mir is stehen geblieben bei dem ist die anzeige fallen gelassen worden obwohl sein "mofa" knappe 90 sachen auf den prüfstand brachte
also. aber mit 18 glaube ich darfste schon beim ersten mal sozialstunden schieben! egal was du machst. ob du versuchst zu flüchten oder ob du dich gleich "ergibst
ahja das mit der post. hat bei mir ein halbes jahr gedauert. ja es waren ziemlich genau 6 monate
Für Ersttäter: 15 - 30 Tabgessätze Geldstrafe - wobei sich der Tagessatz nach dem Einkommen richtet, also zumindest 20 €/Tag -
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist keine Regelfall für eine Führerscheinsperre. Aber auch von der Möglichkeit der Anordnung einer sog. isolierten Sperre wird zunächst nicht Gebrauch gemacht werden, weil ja im Gegenteil eher erreicht werden soll, dass ein auffällig gewordener Täter möglichst bald einen Führerschein erwirbt.
- werden jedoch immer wieder Verstöße festgestellt, so kann nach etlichen Wiederholungen durchaus auch mit Freiheitsstrafen reagiert werden.
-Das Vergehen wird im Verkehrszentralregister mit 6 Punkten bewertet.
Es handelt sich um einen sog. A-Verstoß, was zur Verlängerung der Probezeit und zur Nachschulung führt, wenn der Verurteilte überhaupt im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, er also z. B. deshalb bestraft wurde, weil er trotz eines laufenden Fahrverbots am Verkehr teilgenommen hat -
Vier - acht Wochen nach Feststellung kommt der schriftliche Bescheid