Fachhochschulreife

Hey! Ich habe aufgrund eines Missverständnisses verschuldet durch meine Schule, erst jetzt erfahren, dass ich mein Fachabitur doch bekommen habe. Es wird ein extra Schein oder so dafür erstellt. Jedoch mir wurde gesagt, dass mir dieser erst ausgestellt wird, wenn ich mich auch von der Schule abgemeldet habe. Mein Problem jetzt: ich möchte mich aber noch bewerben und natürlich wäre es gut, wenn ich mich mit dem Fachabitur bewerten könnte. Aber ich will mich nicht schon abmelden, solange ich noch keine Ausbildungsstelle oder ähnliches habe. Macht ja wenig Sinn Könnte ich es dem Betrieb nachreichen? Oder was kann ich tun? eure honey

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Fachhochschulreife

Du könntest versuchen von der Schule eine Bescheinigung des Schulbesuches zu erhalten.
Sollte die Schule eigentlich machen - das Zeugnis kannst Du dann beim Ausbildungsbetrieb wohl auch noch später nachreichen.
Du bewirbst Dich doch bestimmt mit dem Halbjahreszeugnis? Daran erkennt man ja auch, das Du diese Schule besuchst

Fachhochschulreife! uneingeschränkt oder schulischen teil?

Dazu müsstest du dich mal sachkundig machen, welchen Abschluss du genau bekommst. Es gibt nämlich 2 Arten von "Fachabis"
a fachgebundene Hochschulreife
Damit kannst du einige wenige fachbezogene Studiengänge an der Uni belegen.
Ich hab nach meiner Gymnasialzeit die Fachhochschulreife erhalten.
Für die volle Anerkennung war ein Praktikum erforderlich. Ob du mit 3 Monaten auskommst, kann ich dir nicht sagen, ich musste in Berlin damals 800 Stunden Vollzeit ableisten , Schleswig-Holstein verlangt aber z.B. 12 Monate. Das ist in jedem Bundesland anders. Ansprechpartner wäre deine Schule bzw. das Schulamt, die können dir sagen, wie lange du Praktikum machen musst.
Also ich besuche zur Zeit ja ein wirtschaftliches Berufskolleg mein angestrebter Abschluß nennt sich Fachhochschulreife Allgemein Wirtschaft und Verwaltung. Das ganze dauert 2 Jahre ich rede hier nicht vom Studieren oder sonst was es geht sich nur darum um es nun NUR schulischer Teil ist oder UNGEINSCHRÄNKTER Teil. Ich vermute ja das mit ungeingeschränkt gemeint ist wenn man 1 Jahr Praktikum hinter sich hat.
Den endgültigen Abschluss bekommst du erst nachdem du den schulischen Teil UND die Praktikumszeit hinter dir hast.
Vorher hast du nur den schulischen Teil und der ist alleine nichts wert
Nun ja, viele "hier" verwechseln das. Daher kläre ich dich einmal auf!
Manche behaupten ja dass "Fachhochschulreife" Mittlere Reife/Realschulabschluss wäre aber das ist schlicht falsch!
FH = Fachhochschule
FH-REIFE/Fachhochschulrei fe ist Fachabitur da du dann erst damit den Zugang zur FH erlangst!
Für dich? Nun ja, normal weiß man doch vorher warum man eine Schule besucht bzw. was man machen will wenn man dabei ist. Umsonst wirst du da ja den Abschluss nicht machen oder?
Sind denn Prüfungen nicht immer im Frühjahr/Sommer und nicht im Herbst/Winter?
Nun ja, auf jeden Fall kannst du damit studieren.
Ach, wäre noch lustig wenn du einmal schreibst welche Schule du wo besuchst denn du solltest ja wissen wofür du das machst oder nicht?
Danach kannst du ja an einer FH bzw. UNI studieren.
Dank "KOMMENTAR" weiß ich auch was du nun genau meinst.
Also mir wurde es so gesagt dass du nur das schulische hast wenn du kein Praktikum absolviert hättest oder vom Gym kommst usw.
Daher müssen diverese eben das Praktikum nachholen.
Wie das bei dir ausschaut kann ich nicht sagen da mein Praktikum sehr lange ging und ich mehr als ein Praktikum hatte!
Hattest du das auch dann hast du eben das "uneingeschränkte" Fachabi
Wie unten bereits geschrieben wurde kannst du dich ja direkt bei der Schule erkundigen!
Aber dass du PRAKTIKUM machen musst da es dazugehört.
Natürlich kannst du durch eine Ausnahmeregelung auch an eine UNI gehen mit Facheinschränkung. Diesbezüglich gibt es auch Links im Internet. Nur einfach einmal so denn Mensch ist Mensch
ähm mercator berufskolleg moers. und mir ist schon bewusst was ich damit machen will nur ich habe vermutlich einen ausbildungsplatz bei der stadt bonn und die fragen mich ob es uneingeschränkt oder nur der schulische teil ist um zu wissen ob ich in den gehobenen dienst oder in den mittleren gesteckt werde.
Doch UNI auch durch Sonderregelung und Facheinschränkung!
Es gibt Ausnahmen!
für die Infos denn jetzt ergibt deine Frage auch einen Sinn.
Ich wusste nicht was du mit der kurzen Frage meinst.
Na ja, dann frage doch einmal direkt beim Berufskolleg nach oder nicht?
Ganz einfach! Wenn du kein Praktikum gemacht hast bzw. dein Pflichtprakikum nicht erfüllst dann hast du eben nur deinen schulischen Teil! Ist oft bei Gymnasiasten so welche durch das Abi rauschen usw. Hast du dein Pflichtpraktikum und Stunden erfüllt dann hast du das "VOLLE".


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