Fachbegriff aus buchhaltung

Hey! Ich bin auf der Suche nach zwei Fachbegriffen, die im groben Sinn die folgende Sitution beschreiben sollen. Eventuell weiß hier jemand etwas dazu. Angenommen, eine Bilanz eines Unternehmens ist per 31.12. abgeschlossen. Nun kommt am 05.01. noch ein Beleg, der das alte Jahr betrifft. Hier kann ja dann noch eine "Nachbuchung" erfolgen, habe ich zumindest gelesen. Wie nennt sich nun so ein Posten, der in der Bilanz "nachgebucht" wird? Es gibt wohl zwei Fachbegriffe hierfür. ! Andre

Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1577 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Fachbegriff aus Buchhaltung?

guten abend PepinoPeach,
meinst du mit deiner frage, dass sich erst im nachfolgenden geschäftsjahr ein beleg gefunden hat, der aber komplett im alten geschäftsjahr stattfand? - dann nimm die methode von grandpa_wolf mit den "überkippern".
oder interessiert dich bei deiner frage, eine zahlung, die erst im kommenden jahr zum ertrag inkl. eingehender rechung stattfindet, dann "meine" methode. hierbei handelt es sich um sonst. forderungen bzw. verbindlichkeiten oder den rechnungsabgrenzungsposten.
sonstige forderungen / sonstige verbindlichkeiten:
aufwendungen und erträge, die wirtschaftlich das alte geschäftsjahr betreffen, die aber erst im neuen geschäftsjahr zu ausgaben und einnahmen führen, sind zum 31.12. zu erfassen als
- sonst. verbindlichkeiten
- sonst. forderungen
bsp: die miete für dezember wird erst im januar überwiesen: 1500 €
--> buchungen im alten jahr:
mietaufwendungen an sonst. verb 1500 €
GuV-konto an mietaufwendungen 1500 €
sonst. verb. an schlussbilanzkonto 1500 €
--> buchung im neuen jahr:
eröffnungsbilanzkonto an sonst. verb. 1500 €
sonst. verb. an bank 1500 €
aktive rechnungsabgrenzungsposten und passive rechnungsabgrenzungsposten :
als ara zählen aufwendungen, die bereits im abzuschließenden geschäftsjahr bezahlt und gebucht wurden, aber entweder im nur zum teil oder auch ganz wirtschaftlich dem neuen geschäftsjahr zuzurechnen sind, wie z.b. geleistete vorauszahlungen für versicherungen.
als pra gehören erträge, die im abzuschließenden geschäftsjahr bereits als einnahme gebucht worden sind, aber mit einem teil oder uach ganz als ertrag dem neuen geschäftsjahr zuzuordnen sind, z.b. erhaltene miete.
bsp: von unserem mieter haben wir am 1.12. die vierteljahresmiete in höhe von insgesamt 2400 € in voraus erhalten.
--> buchung der mieteinnahme am 1.12.
bank an mieterträge 2400 €
--> buchung am 31.12.
mieterträge an pra 1600 €
mieterträge an GuV-Konto 800 €
pra an schlussbilanzkonto 1600 €
--> buchung am 1.1.
eröffnungsbilanzkonto an pra 1600 €
pra an mieterträge 1600 €
quelle: schmolke/deitermann - industrielles rechnungswesen ikr
ich hoffe, ich habe mit meiner antwort deine frage klären können
siggi