Facharbeit bücher quellenangabe

Ich sitze gerade am Literaturverzeichnis für meine Facharbeit. Ich hab allerdings u.a. das Grundgesetz und das BGB usw. als Quellenangaben. Nur weiß ich nun nicht, wie ich das angeben soll, da man ja auch den Autor angeben soll. Weiß jemand, wie ich das dann machen sollte?

4 Antworten zur Frage

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Facharbeit, Bücher als Quellenangabe

Dass ich den Titel angeben muss, weiß ich selbst. Beispiel:
Das weiß ich auch. Beispiel:
Greving, Johannes: Politik Sozialkunde Pocket Teacher ABI. Berlin 2000, S. 9
Nur was statt Autor angeben, wenn der nicht vorhanden ist?
Im Text bzw. in der Fußnote zitiert man i.d.R. so:
§ 1, Absatz 1, Nr. 2a), 1. Halbsatz, BGB
Die Worte Absatz und Halbsatz kann man abkürzen.
Im Literaturverzeichnis kann man den Gesetzestext so anführen:
Bürgerliches Gesetzbuch , in der Fassung vom., zuletzt geändert durch. vom., BlaBla-Verlag, Wichtige Gesetze, München 2007
Ist die Quelle ein BGBl., dann z.B.:
BGBl. I 2006, Nr. 1 vom 30.1.06, S. 1234
Im Literaturverzeichnis sollen Gesetzestexte m.E. eine eigene Abteilung bekommen und demnach nicht zwischen den anderen Quellen eingeordnet sein. Man sollte sich dabei grundsätzlich an die Zitierrichtlinien der Uni halten. Gibt es keine, dann kann man mit dem o.g. Schema eigentlich nicht wirklich was falsch machen.
Bei büchern ohne Autor kannst du keinen angeben. im Zweifel noch den Herausgeber.
Beim Gesetzestexten gibst du dann noch den Paragrafen usw. an
Es gibt ja verschiedene Zitiersysteme, die meist nach den Hochschulen oder Wissenschaftsinstituten benannt wurden, an denen man sie entwickelt hat und die sich weltweit etabliert haben. Infos zum Harvard-System findest Du bspw. bei der Uni Hamburg (http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/Ipw/Lehr/KHolzinger/Das_Harvard-Zitiersystem.pdf. Hier gibt es auch Ausführungen zu Gesetzestexten bzw. Gerichtsurteilen. Die Kernaussage: es wird eigentlich nicht oder nur gesondert verzeichnet.
Es kreidet dir niemand an, wenn du bei Gesetzestexten keinen Verfasser angibst. Hab ich auch nicht und es wurde nicht bemägelt.


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