Exmatrikulation agentur arbeit wie handhaben ohne fin verluste

Die Tochter einer Bekannten frage mich, wie sie am besten ohne fin. Verluste aus dem Studium nach Abgabe der Master-Arbeit ausscheiden und sich beim Arbeitsamt melden muss, um kranken-versichert zu sein und dass ihre Miete übernommen wird etc.? Ab wann muss man sich austragen und bis wann zahlt das Bafögamt – wann beginnen die Rückforderungen? Ist der Stichtag, mit der Abgabe der Bachelor-Arbeit beim Prüfungsamt oder kann man noch bis zur Notengebung eingeschrieben bleiben und sich gleichzeitig beim A-Amt eintragen lassen als arbeitssuchend? Wie sieht es mit dem Bezug von Bafög aus – bzw. mit einer Rückzahlung = ab welchem Zeitpunkt? Problem ist, dass noch keine Note feststeht und ein Befangenheitsantrag gegen die Zweitgutachterin eingereicht wurde, dem noch nicht stattgegeben wurde – da im „Chef“ im Urlaub ist! Kann und sollte sich die Studentin dann überhaupt austragen?

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Kann und sollte sich die Studentin dann überhaupt austragen?
Nein, das wäre taktisch sehr unklug, denn damit könnte das Verfahren beendet werden.
Aber für eine verbindliche Beratung wäre ein Anwalt oder ein Juraforum das richtige Adresse. Es koste bei einigen Foren ca. 20,00 bis 40,00 Euro für eine umfassende Beratung.
Ist der Stichtag, mit der Abgabe der Bachelor-Arbeit beim Prüfungsamt oder kann man noch bis zur Notengebung eingeschrieben bleiben und sich gleichzeitig beim A-Amt eintragen lassen als arbeitssuchend?
Könnte man machen, aber man weiß ja nicht ob sie bestanden hat. Wenn nicht und sie ist ausgetragen war es das dann, also die Note sollte abgewartet werden.
Wenn Alles nicht geht bekommt sie Hartz4 für den Lebensunterhalt.