Erstbezug sozialbauwohnung tapeten bodenbeläge pflicht vermieters muß man zahlen

Jede Wohnung sollte sowohl Bodenbelag und zumindest einfachste Tapeten vorweisen

6 Antworten zur Frage

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Sind bei Erstbezug einer Sozialbauwohnung Tapeten und Bodenbeläge Pflicht des Vermieters oder muß man das selber zahlen?

Also bei mir sind nackte Wände und Estrich am Boden, ist das zulässig und wenn es nicht so ist, was kann ich dann tun?
Wer vermietet denn so, und wie sieht das im Mietvertrag aus?
Erst mal finde ich es klasse das überhaupt mal jemand hilft
Im Mietvertrag steht nichts davon drin! Ich weiss nur nicht was ich für Rechte habe.
Mangel
Ist die Mietsache fehlerhaft, kann der Mieter grundsätzlich den Mietzins mindern, d.h. die Miete zu kürzen.
Ein Mangel liegt nach § 536 I BGB vor, wenn "die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsmäßigen Gebrauch aufgehoben oder gemindert wird".
Anders gesagt liegt ein Mangel immer dann vor, wenn der Zustand der Wohnung negativ von dem Zustand abweicht, den sie nach dem Mietvertrag haben sollte.
Ist im Mietvertrag nichts über den Zustand der Wohnung vereinbart, dann liegt ein Mangel vor, wenn sie von der üblichen Beschaffenheit abweicht. Die übliche Beschaffenheit wird bei einem Neubau anders zu beurteilen sein als bei einer Altbauwohnung. Daher kann ein Zustand, z.B. fehlende Wärmedämmung oder Schallschutz in einen Fall einen Mangel darstellen, im anderen Fall der gleiche Zustand aber der üblichen Beschaffenheit entsprechen.
Im Vertrag kann natürlich im Rahmern der Bewohnbarkeit auch ein schlechterer als der normale Zustand vereinbart werden, mit der Folge, dass zwar ohne Vereinbarung ein Mangel vorliegen würde, die Wohnung aber den Anforderungen im Mietvertrag entspricht.
Auf jeden Fall aber müssen Räume, die als Wohnung vermietet werden, auch zum Wohnen geeignet sein.
http://www.rechtbekommen.de/miete/maeng.html
gerade der letzte Satz sollte für dich wichtig sein.
Nimm dir einen oder mehrere Zeugen und halte den Zustand der Wohnung fest.
Dann wende dich umgehend an einen Rechtsanwalt.
Wenn du die finanziellen Voraussetzungen nicht gerade hast, wende dich an dein zuständiges Amtsgericht, dort erhälts du einen sog. Beratungsschein, der dich berechtigt, einen Anwalt zu einem Beratungsgespräch aufzusuchen.
Mache Fotos, die du dem RA mitbringen kannst.
Herzlichen Dank für die Tips! Wenn ich was erfahren habe, werde ich es hier bekanntgeben
Viel Glück und Erfolg.
Für mich gibt es kaum etwas wiederlicheres als Geldgeier und sog. Vermieter, die Unerfahrenheit oder Notlagen ausnutzen.
Die müssten wie Wucherer im Mittelalter öffentlich an den Pranger