Ersatznummernschilder aus papier erlaubt
Ich habe schon häufig Autos gesehen die in der Heckscheibe ein Nummernschild aus Papier stehen hatten, aus welchem Grund auch immer.
Ist das kurzfristig zulässig, zum Beispiel wenn ein Nummernschild geklaut wurde und man nicht direkt ein neues holen kann?
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Sind Ersatznummernschilder aus Papier erlaubt?
wenn das Originalschild weg ist, darf man zur Zulassungsstelle fahren und klären wie man weitervorgeht. Fehlt nur das vordere Schild, darf man mit einer Verlustbescheinigung bis zu 4 Wochen ca. ohne dieses Schild fahren, manchmal findet ja jemand das verlorene Schild. Man bekommt dann eine Bescheinigung über die Verlustmeldung - zur Vorlage bei Polizeikontrollen.
wenn beide Schilder weg sind, sollte man sich gleich eine neue Autonummer zuteilen lassen. Das kostet zwar relativ viel Geld, aber anders gehts eben nicht. Die alte Nummer sollte man auf alle Fälle als gestohlen melden, um Ärger bei Mißbrauch aus dem Weg zu gehen.
natürlich legt man kein selbstgemachtes Schild ins Fenster, das wäre wohl Urkundenfälschung - damit spasst man nicht.
Genau ,und nur so geht es und nicht anders denn Ordnung muß sein.
Denn es können ja auch Staftaten mit dieser Nummer begangen weden,
denn der Halter ist ohne verlusstanzeige Haftbar.
Urkundenfälschung ist es nicht!
Keiner der hier beschriebenen Punkte trifft zu.
StGB - Einzelnorm
LS
Es ist mir vollkommen egal ob es Urkundenfälschung oder etwas ähnliches ist, darum gehrts doch gar nicht.
Zitat:
angehängt von RA Goetz Grunert
am 25.03.02 22:26
.die Frage ist auf jeden Fall berechtigt. Die Tatbestände des § 22 StVG und § 267 StGB weisen einige Parallelen oder auch Überschneidungen auf.
Der § 22 StVG findet nur dann Anwendung, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit einer schwereren Strafe bedroht ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Tat eine Urkundenfälschung ist. Bei der Urkundenfälschung handelt es sich immer um eine "Urkunde". Ein amtliches Kfz-Kennzeichen ist eine solche Urkunde, weil es zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmt und geeignet ist und weil der Aussteller der Erklärung ersichtlich ist.
Es kann aber auch Fälle der "Falschkennzeichnung" geben, in denen ein Kennzeichen benutzt wird, das keine "Urkunde" ist, etwa ein selbstgemaltes Fantasiezeichen ohne Angabe eines Ausstellers. Dann liegt keine Urkunde vor und somit auch keine Urkundenfälschung. Es kommt dann aber eine Strafbarkeit wegen Kennzeichenmissbrauchs in Frage, weil dort auch das "Zeichen" erfasst wird, das geeignet ist, "den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen."
Schließlich auch ein Unterschied im Strafrahmen:
Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei § 22 StVG, bei Urkundenfälschung hingegen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Nein, ist es nicht. Das Kennzeichen ist eine Urkunde und gehört zum Fahrzeug.
ne, das ist nicht erlaubt und wird soweit ich weiß mit einer geldstrafe geahndet.
, Sylent
also als Urkundenfälschung würde ich das nicht unbedingt ansehen, aber es wäre ein verstoß gegen die Stvzo, daher ist ein "papierschild" selbstverständlich nicht erlaubt. Bei verlust o.ä. werden die schilder normalerweise von der Zulassungsbehörde als "gestohlen" gemeldet und der eigentümer hat die kosten für eine neue anmeldung des Fahrzeuges zu zahlen.
Nachdem in Deutschland alles genormt ist, macht des Deutschen liebstes Kind, das Auto, besonders das amtliche Kennzeichen da keine Ausnahme: Google mal nach FZV - Anlage 4. Oder hier: Kfz-Kennzeichen – Wikipedia
ohne Garantie daher nur als Kommentar. Ich kenne es so das man zur Polizei muss und dort das Kennzeichen als verloren meldet. Da gibt es dann eine Wisch der das bestätigt. Mit dem darf man dann mit Papierschildern zur Zulassungsstelle fahren.
Wie schon beschrieben: Wenn sich das alte Schild nicht anfindet bekommt man ein anderes Kennzeichen.
Allerdings sind Pappierschilder an einem Heckfahrradträger zugelassen.