Erklärt einfachen worten vorgehen kurzfristiger geringfügiger beschäftigung
Ich habe versucht, mich in der Wiki schlau zu machen, aber verstehe nicht alles. Die Definitionen sind mir klar, aber wie wird sozialversicherungrechtlich und steuerrechtlich vorgegangen? Was sind die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers? Bin ALG II-Empfängerin und arbeite ab Nov.1 mal wöchentlich für je 30 Öre.
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Bitte erklärt mir in einfachen Worten das Vorgehen bei kurzfristiger bzw. geringfügiger Beschäftigung
Der Arbeitgeber meldet die geringfügige Beschäftigung bei der Bundesknappschaft an und führt pauschale Sozialversicherungsabgaben ab. Diese gehen nicht zu Lasten des Arbeitnehmers. Er bekommt seinen Lohn voll ausgezahlt.
Bezüglich der Versteuerung gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der Arbeitgeber führt eine pauschale Lohnsteuer ab. Damit ist der Lohn für den Arbeitnehmer steuerfrei. Die pauschale Steuer beträgt 2% und kann auch dem Arbeitnehmer abgezogen werden.
2. Der Lohn wird nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte versteuert. Ein Arbeitnehmer mit LSt-Klasse I zahlt bei einem 400-Euro-Mini-Job keine Steuer.
Als ALG-II-Empfänger ist noch wichtig, dass man jeden Monat eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber erhält, die man dann bei der ARGE vorlegen muss. Das Einkommen, dass die Freibeträge überschreitet, wird auf den ALG-II-Anspruch angerechnet. Man ist weiter über die ARGE krankenversichert, solange man noch Leistungen von dort bezieht.
Noch eine wichtige Pflicht für ALG-II-Empfänger: Die Aufnahme der Tätigkeit muss vorab der ARGE gemeldet werden.