Erfülle voraussetzungen elternunabhängiges bafög

Da ich bei zwei verschiedenen Studienberatungen zwei verschiedene Erklärungen gehört habe, bin ich nun etwas verunsichert. Vielleicht kennt sich hier jemand mit Bafög aus und war schonmal in einer ähnlichen Situation? Direkt nach dem Abitur war ich 2 Jahre arbeitslos, dann folgten 3 Jahre Berufsausbildung und 1 Jahr Berufstätigkeit. Ich würde nun eigentlich gerne noch ein Studium dranhängen und spekuliere dafür auf elternunabhängiges Bafög. Ich kennen nun die Variante, dass man 5 Jahre erwerbstätig gewesen sein muss und die Variante, dass man 3 Jahre in Ausbildung und 3 Jahre erwerbstätig verbracht haben muss, um elternunabhängiges Bafög zu bekommen. Die Frage, die sich mir primär stellt ist: Zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit / Bezug von Arbeitslosengeld mit? Wenn ja, hätte ich dann 2011 die 6 Jahre voll und könnte direkt ins Studium gehen?

3 Antworten zur Frage

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Erfülle ich die Voraussetzungen für elternunabhängiges Bafög?

Du erfüllst die Voraussetzungen nicht.
Einen Anspruch auf quasi-elternunabhängiges Bafög hast du dennoch. Lies dir diese Seite hier sehr aufmerksam durch:
Vorausleistungen durch BAföG-Amt - Studis Online
Da deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, kannst du den Umweg über die Vorausleistung gehen.
"
Erfüllt Ihr die Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung nach dem BAföG nicht und sind Eure Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig oder müssten Sie nach dem staatlichen Förderungsrecht Geld zahlen, welches sie zivilrechtlich nicht als Unterhalt schulden, so fallt Ihr gewissermaßen in eine gesetzliche Regelungslücke. Auch die Schließung dieser Lücke ist Aufgabe des Vorausleistungsverfahrens. Dies betrifft seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.11.1998 insbesondere den Fall, dass Ihr eine zweite Ausbildung machen wollt, für die Eure Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind. "
Auf den Ämtern verschweigt man diese Möglichkeit normalerweise bzw. streitet sie sogar ab. Sie funktioniert aber und ist vom Gesetzgeber auch so gedacht.
Die 2 Varianten zum eigentlichen elternunabhängigen Bafög sind hier erklärt:
Elternunabhängiges BAföG - Studis Online
Bin mal Deinem Link nachgegangen und habe ihm entnommen, dass Arbeitslosigkeitszeiten durchaus mitgerechnet werden.
Bei der Variante mit den 6 Jahren muss wohl die Reihenfolge eingehalten werden, was heißt, ich müsste noch 2 weitere Jahre arbeiten und könnte erst 2013 anfangen.
Bei der Variante mit den 5 Jahren, wo die Arbeitslosigkeit mitzählen würde, nicht aber die Ausbildung, fehlen mir auch 2 Jahre.
Auf jeden Fall vielen für den Tipp mit der Regelungslücke, der ist ja dann besonders hilfreich.
Hast mir sehr geholfen
Zeiten der Arbeitslosigkeit werden den Erwerbszeiten zugerechnet,
"11.3.8 Zu den Zeiten der Erwerbstätigkeit zählen auch Zeiten
a. der mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit,
b. der Mutterschutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz,
c. der Erwerbsunfähigkeit,
d. der Arbeitslosigkeit, soweit während dieser Zeit nicht eine nach diesem Gesetz förderungsfähige Ausbildung stattgefunden hat und der Auszubildende der Arbeitsvermittlung daher nicht zur Verfügung stand,"
§ 11 BAföG Gesetz - Umfang der Ausbildungsförderung - Berufsausbildungsförderungsgesetz
Nach beiden Varianten des § 11 Abs. 3 BAföG erfüllst Du die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG nicht, lediglich die oben erwähnte Variante wäre möglich.
Zu beachten wäre dabei, dass Deine Eltern ihre zivilrechtliche Unterhaltspflicht nach Erreichen des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses erfüllt hätten, es sei denn, die Ausbildung wurde mit der Absicht begonnen, praktische Grundlagen für ein im Kontext damit stehendes Studium zu erwerben/ sich anzueignen.
Als Beispiel: Ausbildung zum Bankkaufmann, >> Studium Finanzwirtschaft >> enger inhaltlicher Zusammenhang.
Weiterer Aspekt ist, dass diese berufliche Entwicklung geplant und den Eltern bekannt war, allerdings ist das in der Rechtsprechung strittig, soweit ich in Erinnerung habe.
Hinsichtlich der Übergangs Deines Unterhaltsanspruchs an das BAföG-Amt nach § 37 BAföG erkundige Dich am besten bei der studentischen BAföG-Beratung an einer Uni. Auch die Sachbearbeiter des BAföG-Amtes können Dir aber bei dieser Frage weiterhelfen.
§ 11 BAföG Gesetz - Umfang der Ausbildungsförderung - Berufsausbildungsförderungsgesetz
Absatz 3 Nr. 3 und 4
§ 37 BAföG Gesetz - Übergang von Unterhaltsansprüchen - Berufsausbildungsförderungsgesetz
Viel Erfolg


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