Entwässerung öff straße privatgrundstück rechtens
Wollte wissen, ob Wasser einer öffentlichen Straße auch öffentlich / auf öffentlichem Grund & Boden entsorgt werden muß.
Uns soll zwangsweise eine 2m breite Rigole ins Privatgrundstück gezogen werden, damit das Wasser der öffentlichen Straße entsorgt wird.
Jahrelang bestehende Parkplätze & Fußweg zur Haustür werden dadurch eliminiert.
Wer zahlt die Wiederherstellung, falls an anderer Stelle des Grundstücks überhaupz möglich?
Gibt es Entschädigung für die Quadratmeter der Rigole, die dann nicht mehr als Privatgrundstück nutzbar sind?
Haftpflicht?Passiert ein Unfall im Rigolenbreich, haftet die Stadt od. Hausbesitzer privat, obwohl es sich um die Entwässerung einer öffentlichen Straße handelt?
Ist alles nicht geklärt.
, falls jemand die gesetzlichen Bestimmungen dazu kennt.
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Entwässerung öff.Straße auf Privatgrundstück rechtens?
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