Entschädigung pflichtverteidiger zahlen

Das Gericht hat mir einen Pflichtverteidiger zur seite gestellt den ich nicht verlangt habe.Habe Bewährung bekommen.Dann habe ich von der Gerichts Kasse eine Rechnung über die Verfahren Positionen u.a.die Entschädigungsgebühren für den Pflichtverteidiger in höhe von 576,00 Euro bekommen.Muss ich den Anwalt bezahlen den ich nicht wollte.keiner hat mich im vorfeld informiert das mir die kosten für ihn auferlegt werden. was kann ich tuen?

6 Antworten zur Frage

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Entschädigung für den Pflichtverteidiger,muss ich sie Zahlen?

gehe zum amtsgericht-spreche mit dem rechtspfleger-vielleicht kannst du nachträglich prozesskostenbeihilfe beantragen. das geht nicht in einem strafverfahren - nur im zivilprozess.
spreche mit dem verteidiger, der hat das formular auch in der schublade liegen, ob der die sache in die wege leiten kann. ansonsten abzahlung vereinbaren.
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das sagt eine anwältin dazu:
Der Pflichtverteidiger wird zunächst vom Staat bezahlt, bei einer Verurteilung muss der Beschuldigte jedoch die Kosten zurückzahlen. Die Kosten für einen Pflichtverteidiger sind deutlich niedriger als die eines Wahlverteidigers. Daher wird der Verteidiger, der bereit ist, eine Pflichtverteidigung zu übernehmen, von seinem Mandanten nach dessen finanziellen Möglichkeiten einen Kostenbeitrag verlangen.
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Wärst du völlig schuldfrei davon gekommen, wären dir die Gebühren auch erspart geblieben. Das Honoar ist nur ein klitzekleiner Anteil von dem, was du normalerweise für eine Verteidigung hättest zahlen müssen.
Du hättest auch die Wahl gehabt einen anderen Anwalt zu nehmen. Aber der Pflichtverteidiger hat seine Arbeit doch nicht ganz schlecht gemacht?
Du schreibst nicht, ob du über ein Einkommen verfügst.
Ich verfüge über kein selbstständiges einkommen ,bekomme Hartz4,habe eine frau und 3kinder.
Ich habe jetzt die Ergänzung gesehen. Prozesskostenhilfe steht dir leider nicht zu. Theoretisch bist du auch bei Hartz IV zur Zahlung verpflichtet. Wie es sich nun aber bei einer Familie mit Kinder verhält, kann ich nicht sage.
Eine Ratenzahlung ist sicherlich möglich - ansonsten bei der Arge mach nachfragen
Schicke an die Rechnungsadresse den Nachweis über Hartz IV und deine Familiensituation - dann wird sich zeigen, ob deiner Familie diese hohen Ausgaben zugemutet werden können, oder vielleicht müsst ihr erst zahlen, wenn wenigstens einer von euch beiden einen Job hat.
ach gott, was hast du denn angestellt?
oder sollte ich das lieber nicht wissen?
Habe für einen kumpel eine illegale sache vermittelt was mir nicht bewusst war,habe auf Gericht auch die Wahrheit gesagt.bin zu 1jahr auf 4monate verurteilt worden.Noch nie vorbestraft.