Endet geltungsbereich geschwindigkeitsbeschränkung innerorts nächsten einmündung

Bei Verkehrsschild z.B. "30" ja, bei 30er Zone nein.

4 Antworten zur Frage

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Endet der Geltungsbereich einer Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts an der nächsten Einmündung?

In der Stadt gilt grundsätzlich 50.
Es sei denn, da steht ein anderes Schild, das später durch ein weiteres Schild wieder aufgehoben werden muß.
guckst du hier:
Das Tempolimit wird im europäischen Raum aufgehoben durch das Zeichen „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ oder durch das Zeichen „Ende sämtlicher Streckenverbote“. In Österreich und Deutschland kann alternativ ein Tempolimit auch mit Zeichen „Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit“ angezeigt werden; es wird in diesem Fall mit Zeichen „Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit“ aufgehoben.
Quelle: Wikipedia
Genau, Herr adabeier und nun noch die Antwort.*gg
NEIN
Das Thema wurde auch hier behandelt:
Streckenverbot und Gefahrzeichen - Verkehrstalk-Foren
Eindeutige Aussage und mit AZ von verschiedenen Gerichten unterstrichen:
Nein.
Also, smoothhand hat recht.
Und ich natürlich auch
Zum Glück endet die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts nicht an der nächsten Einmündung, sonst hätten wir ja einen noch grösseren Schilderwald in unseren Städten.