Eltern unterhalt zahlen tochter habe
Prinzipiell ja,
aber es gibt eine Vielzahl von
Tatbeständen, die das näher re-
geln
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Müssen meine Eltern mir Unterhalt zahlen obwohl ich selber schon eine Tochter habe?
Warum "erwartest" Du Unterhalt von Deinen Eltern?
Was bietest Du Ihnen dafür?.
Wäre es nicht eventuelle eine Lösung, daß Deine Tochter in der Zeit, in der Du arbeitest, bei Deine Eltern ist?
Dann brauchst Du keinen Unterhalt, bekommst keinen Zirkus mit den Eltern, die freuen sich über ihr Enkelchen, was willst Du mehr?
Im Prinzip ja, vorausgesetzt Du hast keine abgeschlossene Ausbildung,und Bist nicht älter als 24Jahre,dazu kommen noch ein paar Feinheiten die Dir besser ein Anwalt erklärt,hilfe gibt es auch beim Jugendamt/Familiengericht.
Hier noch ein paar Tipps:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle für 2016 - Finanztip
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Unterhalt Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen Unterhaltsrecht Familienrecht
Unterhalt">http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt.htm">UnterhaltScheidung Ehescheidung Sorgerecht Ehename Familienrecht
Da solltest Du auch wissen.
Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes entfällt, wenn es entweder genügend eigene Einkünfte hat oder wenn der Unterhalt zahlende Elternteil nicht leistungsfähig ist.
Ist dass volljährige Kind verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen , kommt es dieser Arbeitspflicht aber nicht nach, so entfällt sein Unterhaltsanspruch ebenfalls.
Ein Unterhaltsanspruch des volljährigen, unverheirateten Kindes entfällt ausserdem dann, wenn es den Bestimmungen der Eltern über die Art und Weise der Unterhaltsgewährung nicht folgt.
Schließlich kann der Unterhaltsanspruch nach § 1611 Abs. 1 BGB verwirkt sein, wenn das volljährige Kind durch sein eigenes sittliches Verschulden bedürftig wurde oder wenn es sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat. Die Rechtsprechung ist eher zurückhaltend. Alkoholismus oder andere Drogensucht soll nach der Rechtsprechung nicht ohne weiteres zu einer Verwirkung führen. Im konkreten Fall ist auch immer zu prüfen, ob das Verhalten des Kindes angesichts der Familiengeschichte "irgendwie verständlich" ist.
Das kommt auf dein Alter, deine Lebenssituation usw.
Wenn du ein noch sehr kleines Kind hast, kann es auch sein, daß der Vater deines Kindes zu Unterhalt verpflichtet ist, auch wenn ihr nicht verheiratet sein solltet.