Eltern sonstige verwandte schulden kinder aufkommen

Wenn die Kinder volljährig sind, können dann Verwandte zur Tilgung von deren Schulden hinzugezogen werden?

5 Antworten zur Frage

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Müssen Eltern oder sonstige Verwandte für die Schulden ihrer Kinder aufkommen?

Nein eigentlich nicht. Aber wenn dieser stirbt, dann sind die Eltern dafür Verantwortlich, oder die Kinder des Menschen der schulden hat.
Nur wenn sie dafür als bürge eingetreten sind. sonnst nicht.
Wenn Verwandte z.B. einen Kreditvertrag mit unterschrieben haben, u.U. ja. Wenn nicht, muss der Schuldner/ volljähriges Kind, selber dafür gerade stehen.
Nein, allerdings wenn derjenige stirbt und die Erben nehmen das Erbe an, dann erben sie selbstverständlcih auch die schulden, nur so blöd ist niemand.
Kinder können für den Unterhalt aufkommen, sofern die Eltern Hilfe beim Amt beantragen. Aber anderweitig können keine Schulden auf Dritte Personen "umgelagert" werden und FRemde zur Tilgung herangezogen werden.
Schulden nicht, aber für den folgenden Unterhalt können Eltern herangezogen werden wenn sie Vermögend sind.


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