Eltern schuhe umtauschen teuer

Habe gestern Schuhe bei footlocker gekauft. meine eltern finden sie zu teuer und wollen die schuhe zurückgeben. geht das so einfach?

19 Antworten zur Frage

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Meine Eltern wollen Schuhe von mir umtauschen, weil sie zu teuer sind.

muss man zu dem laden fahren, wo man die schuhe gekauft hat, oder ist das egal? weil ich hab die in aachen gekauft und wohn in köln.
Sie können es versuchen und in der Regel tauschen die Händler auch aus Kulanz um.
Doch wenn die Ware keinen Mangel aufweist, haben deine Eltern keinen Rechtsanspruch darauf.
Es gilt "Pacta sunt servanda". Beim Kauf ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und dieser ist einzuhalten. Etwas anders ist es bei Käufen in Online-Shops oder über den Versandhandel.
Infos auch hier:
http://www.jurablogs.com/de/kein-allgemeines-rueckgaberecht
Wenn du Chancen haben willst, die Schuhe umgetauscht zu bekommen, musst du zu dem Laden, wo du sie gekauft hast. Der andere Laden wird sie garantiert nicht annehmen.
Was meinst du, warum die Läden meinst den Bon sehen wollen?
Weil sie sehen wollen, dass du die Ware bei ihnen gekauft hast
Ja koennen die machen - aber wenn du 18 bis dann nicht , ist das dein geld gewesen?
geld, das sie mir gegeben haben, um schuhe zu kaufen.leider zu teuer
wenn sie dir so viel Geld geben selber schuld
dann hätten sie aber vorher drauf hinweisen können bis zu welchem betrag sie schuhe kaufen darf.
ich denke man benötigt eine ordentliche begründung und hatest du die shcuhe schon getragen?
meist isses ja so das du das geld nicht ausbezahlt bekommst sondern ein gutschein von diesem betrag,so das du dir für das geld andere dinge kaufen bzw einlösen kannst- darf ich fragen wie alt du bist? naja weil eigentlich ist es dein geld und dann darfst du selber entscheiden was du davon kaufen möchtest.ich finde deine eltern sollten dich selber erfahrungen machen lassen. lieben
hmmm weiss nicht wies rechtlich ist aber ich finds fies ob du das geld jetzt für krims krams aus gibts oder dir für etwas mehr geld ein paar tolle schuhe kaufst. das ist doch gut angelegt das geld.
Wie alt bsit du denn? Bis du 18 bist, bist du beschränkt geschäftsfähig, da können deine Eltern eingreifen, wenn du dir etwas wirklich teures kaufst. Allerdings darfst du Dinge "im Rahmen deines Taschengeldes" kaufen. Inwiefern die Schuhe da jetzt drunter fallen, müsste dann im Einzelfall entschieden werden.
Aber generell können sie die umtauschen, ja. Footlocker dürfte da auch wenig Probleme machen von wegen getragen usw. solange die keine ganz offensichtlcihen Schäden aufweisen. Da wird meist aus Kulanz umgetauscht. Problematischer wäre das eher bei Unterwäsche o.ä.
Es kann aber sein, dass footlocker nur gegen Warengutschein umatsucht - da wäre das Geld dann trotzdem weg.
Bei Minderjährigen können die Eltern einen Kauf rückgängig machen - sogar gegen Geld zurück.
Sich auf den "Taschengeldparagrafen" zu berufen wird dem Händler wenig nützen, wenn die Eltern behaupten: So viel Taschengeld bekommt Niklas nicht.
Zur Ergänzungsfrage: Eigentlich ist es egal ob Aaachen oder Köln - wenn die Schuhgeschäfte unter dem selben Firmendach laufen. Aber auch hier die Praxisfrage: Schnallt das der Verkäufer?
Der Taschengeldparagraph besagt, dass ein Kind das Geld, was ihm frei oder zu diesem Zwecke überlassen wurde, zu einem Zwecke ausgeben darf. Wenn die Eltern gesagt haben "Dieses Geld ist für Schuhe bestimmt" und er hätte sich z.B. CDs davon gekauft, könnten die Eltern problemlos das Geld zurückverlangen. Da sie aber gesagt haben "Dieses Geld ist für Schuhe" und Niklas dieser Aufforderung nachgekommen ist, wird das evtl schwierig
Solche Dinge aus dem privaten Bereich sind tatsächlich schwierig und mit Grauzonen umgeben. In der Praxis geht es dann um ein Macht- und Durchsetzungsspiel.
Der Fragesteller gibt zu wenig Anhaltspunkte, z.B. sagt er nicht, dass die Eltern ihm ausdrücklich Geld für Schuhe gegeben hätten.
In diesem Forum tauchen viele Eltern - Kind - Probleme auf, bei denen rein juristische Antworten nutzlos sind.
Ich glaube kaum, dass der Kölner Footlocker die Schuhe zurücknimmt, zumal es ein Umtausch auf Kulanz ist. Die Läden wollen die Bons doch sehen, um zu kontrollieren, ob die Ware wirklich in ihrem Laden gekauft wurde.
Und das Problem bei den Ketten ist, dass da ja oft ein Franchising-Konzept hintersteckt. Ich hatte mal vor Jahren für eine Freundin einen Leonardo-Gutschein im Leonardo-Geschäft der Stadt X gekauft. Ich fragte, ob dieser in allen Leonardo-Geschäften eingelöst werden könne. Pustekuchen! Einlösen könne die Freundin ihn nur in dem Laden, wo ich den Gutschein gekauft habe, wurde mir gesagt. Leonardo läuft übrigens über Franchising. Ich denke, das war der Grund.
Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. Man hat nur das Recht auf Umtausch, wenn die Ware offensichtlich defekt ist und das fällt dann unter Garantierecht.
Allerdings sind fast alle Geschäfte so kulant und tauschen bei ungetragenen, möglichst originalverpackten Waren und vorhandenem Kassenbon problemlos um. Ob gegen Barauszahlung oder Gutschein, ist dem Laden überlassen.
Aber ich finde auch, deine Eltern sind selber schuld. dann sollen sie dir genauso viel Geld geben, wie du ausgeben darfst, und nicht mehr
Hmm. wir haben im Unterricht gelernt, dass man vom Internetkauf - ich glaub 2 Wochen - zurücktreten kann. Aber nur, wenn du die Ware noch nicht beschädigt hast
also zurückgeben weil die schuhe zu teuer sind ist eigentlich nicht möglich außer es sprengt dein "Taschengeld".d.h. du müsstest dein Geld dafür sparen, dass du dir die schuhe kaufen kannst. wenn du unter 18 bist.
wenn du über 18 bist ist das kein problem, weil es dann in deinem ermessen liegt, ob du die schuhe willst oder nicht.


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