Einsätze bundeswehr demokratisch legitimiert

Denn die Wähler haben keinen direkten Einfluss darauf oder?

12 Antworten zur Frage

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Sind die Einsätze der Bundeswehr demokratisch legitimiert?

Es macht auch wenig Sinn, einen Bundeswehr-Einsatz demokratisch zu beschließen. Dafür müssten Hintergrund-Informationen veröffentlicht werden, die den Einsatz selbst gefährden würden, weil die Gegenseite dann wüsste, was auf sie zukommt.
Kennst du das?: " Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung des Bundestages." (ParlBG - Einzelnorm
naja, die Direktmandate sind ja nicht wirklich so zahlreich, dass man von Volkes Stimme reden kann, und wie die Fraktionen entscheiden, ist auch nicht wirklich eine Gewissensentscheidung der demokratischen Vertreter, sondern vielmehr eine strategisch in den Parteien festgelegte Vorgabe. Dagegen stimmen bekannterweise nicht allzu viele Abgeordnete. Als wirklich demokratisch kann ich das also nicht bezeichnen. Und dass unser Volk den aktuellen Einsatz in der Mehrheit nicht will, wurde ja festgestellt. Dennoch weiß man vorher, dass der Bundestag zustimmen wird. Das ist wenig demokratisch. Im aktuellen Fall sind die Folgen leider absehbar und aus früheren Aktionen und aus Übersee bekannt, aber bei anderen strategischen Entscheidungen genügt es, wenn man dem Bundestag mitteilt, dass ein Einsatz notwendig sei und dies mit ein paar kernigen Worten unterstreicht. Die Mehrheit der Abgeordneten denkt sowieso nicht intensiv darüber nach, sondern folgt den Leittieren. Demokratie ist das nicht. Die beste Entscheidung ist zwar immer gegen jede kriegerische Handlung, denn sie hat unweigerlich Leid und Tod zur Folge – auf welcher Seite auch immer – es trifft stets Menschen. Meist auch zahlreiche Unbeteiligte. Wird ein Einsatz aber von unseren Leithammeln beschlossen, dann nutzt die pseudo-demokratische Legitimation durch den Bundestag auch nix, beruhigt aber das Gewissen vieler Verantwortlicher und auch von einigen Zweiflern. Demokratisch isses aber deshalb noch lange nicht. Das wird nur als Legitimation vorgeschoben.
natürlich legetio´miert, nach Bananenstaatrecht und clint eastwood an der Spitze "wer mehr als 2x schüttelt hat spass, uns Spass ham wir hier nicht".
Sorry, aber bei so einer Frage, da kann man doch nicht ernst beleiben oder?
Wir haben das das letzte mal so gewählt, und es liegt an uns, jedem einzelnen, das wieder oder nicht mehr so zu machen. Zum Zeitpunkt der letzten Wahl war es wohl kein Fehler, sonst wäre das Wahlergebnis anders gewesen.
Dazu empfehle ich das "Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland ". In § 1 heißt es:
" Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung des Bundestages." (ParlBG - Einzelnorm)
Davon ausgenommen ist nur der "Verteidigungsfall". (GG - Einzelnorm)
Als Wähler habe ich auch "keinen direkten Einfluss" auf die Höhe der Einkommen- oder Mineralölsteuer. Um so wichtiger ist mir jede Wahl, weil ich damit meinen persönlichen Willen ausdrücken kann.
Einen direkten Einfluß gibt es in der repräsentativen Demokratie nicht. Einsätze der Bundeswehr sind formal legitimiert, wenn der Bundestag ihnen zugestimmt hat. Man kann aber den Eindruck haben, daß dieser Parlamentsvorbehalt immer öfter umgangen wird und in Zukunft sogar abgeschafft werden soll.
http://kenfm.de/blog/2014/06/11/wimmer-juni-2014/
Zur Ausgangsfrage:
Wenn's danach geht ist die gegenwärtige Regierung demokratisch nicht legitimiert irgendwas zu entscheiden. Keine der Parteien hatte die große Koalition im Wahlprogramm, jede der Parteien wurde von mind. 70 % der Wahlberechtigten nicht gewählt.
In der Verfassung, an die ich mich erinnern kann, war die Bundeswehr nur zur Verteidigung des deutschen Staatsgebiets legitimiert. Aber jetzt wird ja nicht nur der Staat sondern auch die Freiheit verteidigt. Und die ist am Hindukusch gesehen worden.
h: Mit "nur zur Verteidigung des deutschen Staatsgebiets" war es ja schon 1962 bei der Hamburger Flutkatastrophe vorbei.
"Helmut Schmidt. konnte. noch am Morgen des 17. Februar, obwohl verfassungsrechtlich nicht dazu befugt, NATO-Streitkräfte und hier insbesondere Pioniertruppen mit Sturmbooten sowie 100 Hubschrauber der Bundeswehr. anfordern." (Sturmflut 1962 – Wikipedia) - Dieser Einsatz hat die Bundeswehr als eine andere Armee als die Wehrmacht ins Bewusstsein der deutschen Bevölkerung gebracht.
Eine Verfassung sollte kein unveränderlicher Monolith sein, sondern eher wie ein alter Baum. Den muss man hegen und pflegen und manchmal auch frische Triebe wachsen lassen. Der Baum darf sich hin und her neigen, aber zu keiner Seite umfallen.
Schön beschrieben. "Da bin ich bei dir" In lezter Zeit scheint ein umfassender Neuzuschnitt stattzufinden. Hoffentlich geht das Pflänzchen dabei nicht ein. Beim Katastrophenschutz sind die Jungs ja gut aufgehoben. Aber deutsche Panzer in Tibet oder Bundeswehr als Polizei gegen Demonstranten, da muss ein Befehlsverweigerungsrecht greifen, das höher ist als jedes Parlament.
Soldaten sind sogar verpflichtet, die Ausführung mancher Befehle zu verweigern: " Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde." (SG - Einzelnorm)
Zu Panzern in Tibet oder Soldaten als Hilfspolizisten empfehle ich Artikel 87a des Grundgesetzes:
" Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt." (GG - Einzelnorm
Da bin ich beim stöbern auf den § 3 "Anwendung des allgemeinen Strafrechts" des Wehrstrafgesetzes gestoßen:
" Das allgemeine Strafrecht ist anzuwenden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt." (WStG - Einzelnorm)
Wer da als Soldat der Bundeswehr auf unbewaffnete Flüchtlinge schießt oder seine Untergebenen Soldaten schießen lässt, hat unsere Verfassung nicht verstanden.