Einnahmen aus ebay verkäufen privatem besitz versteuert werden bestimmte höhe erreichen

Also man verkauft einige Dinge, die man selbst besitzt und das nicht zu höheren Preisen als im Handel erhältich sondern als günstige Gebrauchtware. Müssten solche Einnahmen ab einer bestimmten Höhe versteuert werden?

25 Antworten zur Frage

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Müssen Einnahmen aus Ebay-Verkäufen aus privatem Besitz versteuert werden, wenn sie eine bestimmte Höhe erreichen?

Nein nur die Gewerblichen
so viel wie ich weiß
So viel wie ich weiß möchte ich gern wiederlegen
da nur als gewerblicher Verkäufer Steuern abgeführt werden
solltest du regelmäßig verkaufen muß es als Gewerbe gemeldet werden
es kann ja sein das sich die Gesetzte von heut auf morgen ändern wäre ja nicht das erste mal
hier wurde schon gemekert wegen
so viel wie ich weiß
aber dann müßten ja etliche Antworten nicht bewertet werden na ja auch nicht 100% sicher
.so viel wie ich weiß" - ist keine Antwort! -
Somit auch als NICHT HILFREICH zu bewerten
Sie schreibt aber nicht das sie regelmäßig verkauft nur hin und wieder und damit ist sie fein raus
braucht nichts abführen
und ich habe zu geschrieben nur als Gewerblich muß versteuern es stimmt zu 100
fran, stimmt so auch nicht ganz. auch wenn sie nur ab und zu etwas verkauft, kann es sein, dass sie als gewerlich handelt eingestuft wird. Hier kommt es auf die jeweiligen Artikel an die sie veräußert unter anderem auch darauf, ob es von einem Artikel mehrere Stücke gibt.
Die Entscheidung liegt beim Finanzamt - die erkennen u.U. darauf, ob DAS "gelkegentliche" als regelmässig zu betrachten ist - Erklärungen/Entschuldigungen dann nur dem Finanzamt, die mehr noch als bisher, verstärkt alle, auch diese Auktionen kontrollieren/durchforsten.
P.S. Es ist dazu noch nicht mal eine Gewerbeanmeldunmg nötig
ja aber sie schreibt ja nicht welche Artikel also kann man nur mutmaßen
Mich hat das Finazamt noch nie angeschrieben
da ich nicht regelmäßig verkaufe
und wenn dann nur mit Artikel die geringen Wert haben
um mich einmal kurz einzumischen, ich mag wenn man in der dritten Person von mir schreibt, lieber als "er" bezeichnet werden.
Und Karljoerg: wie ich was bewerte entscheide immer noch ich. Wenn jemand sein eigenes Wissen angibt, und selbst wenn das kein Expertenwissen ist, kann das trotzdem hilfreich sein.
ja genau kann dem nur zustimmen
endschuldigung wegen sie
war ja nicht auf dem Profil und habe nur das Bild gesehen und mit dem Weibchen gleichgestellt
weil ja Frauen lieber auf Kätzchen abfahren kann aber nur von mir sprechen
nästes mal weiß ich bescheit und werde er schreiben sorry nochmal
das ist soweit nicht schlimm, kann ja jedem mal passieren
Ich hoffe ich habe nicht den Eindruck gemacht, sehr sauer zu sein
Die katze auf dem Bild ist meine und ich denke durchaus das auch Männer in katzen vernarrt sein können, aber das ist ein anderes Thema
Bei einer gewissen Regelmässigkeit, bei mehreren Dingen, bei einer "erkennbaren" Häufigkeit von Verkäufen , geht das Finanzamt von "gewerbsmässigem" Verkauf aus.
Soimit wären alle Einnahmen -egal wie hoch/viele dem Finanzamt "anzuzeigen" - bzw. zu versteuern
Die Definitionen der Finanzämter sind sehr oft nicht begreifbar und sehr oft auch willkürlich.
nein, solange du Privatverkäufer bist nicht, ab einer bestimmten Anzahl Verkäufen in der Zeit X meldet sich das finanzamt automatisch bei dir
Wegen ein paar Verkäufen passiert auch nix, ich habe schon 900 Bewertungen und bin immer noch Privatverkäufer da sich diese 900 auf 10 Jahre verteilen
Wenn du es als Kleingewerbe machst,das heisst wenn du mehrere Artikel über einen längeren Zeitraum verkauft,musst du das anmelden,ist sonst strafbar,nennt man Steuerhinterziehung.Verkaufst du einige Sachen und dann längere Zeit nichts mehr,musst du die dann nicht versteuern.Nicht über 400€ kommen im Monat,das ist ganz wichtig.Seidenn du verkaufst einmalig grosse Geräte oder ein Fahrzeug.
400€ im Monat und nicht im Jahr,das ist keine Nebenbeschäftigung!Sondern ein Minijob
Ab einer bestimmten Anzahl von Verkäufen wird das Finanzamt informiert.geht automatisch
Ab 410€ Gewinn Jährlich! muß man das anmelden und versteuern!
Betragen sämtliche Nebeneinkünfte nicht mehr als 410 Euro pro Jahr, sind gar keine Steuern fällig.
Steuer ABC für Nebenberufler
Die höhe der Einnahmen spielt bei Verkäufen keine Rolle, sondern die Regelmäßigkeit. Wenn einer sein Haus oder die Segeljacht vertickt, dann können auch mehrere 100 Tausend steuerfrei sein, da es ja kein Einkommen lt. Steuergesetz ist.
Du musst bei deiner Steuererklärung mit angeben, ob du Erträge aus privaten Verkäufen gemacht hast. Ich habe gerade keinen Vordruck vorliegen, aber ich glaube, die Freigrenze liegt bei 600 Euro.
Du kannst ankreuzen: "Ja, unter 600 Euro" oder "Ja, über 600 Euro". In letzterem Fall musst du dann nachweisen, was du für wieviel verkauft hast. Und dann entscheidet das FA, ob du das versteuern musst oder nicht.
http://www.banktip.de/UserFiles /Image/Steuerformulare/2009/ste uer09_mantel.pdf kopieren
Siehe Punkt 38.
Gefunden:
http://www.banktip.de/UserFiles/Image/Steuerformulare/2009/steuer09_mantel.pdf
Siehe Punkt 38.
Das ist ganz schön schwierig: Wenn du das öfters machst, dann schon. Frage ist natürlich, mit welchem Wert die gebrauchten Sachen in deinen Gewerbebetrieb eingehen. Eine ruhmvolle Ausnahme bildet der Verkauf von Sammlungen: Hier sagt der BFH, der Verkauf ist der letzte Akt des Sammelns und damit steuerfrei. Frage natürlich, ist dann nicht auch der Verkauf privater Dinge der letzte Akt privater Lebensführung und damit steuerfrei.
Liegt der Überschuss bei € 410, passiert auch dann nichts, wenn du andere Einnahmen hast.
Steuern">WWW_W0QQugidZ10000000000739379">Steuern beim Verkauf privater Dinge im WWW | eBay