Einlegen revision urteil schlechter ausfallen angeklagten ausgenommen kommen neue erkenntnisse hinzu

nein, es gilt das Verschlechterungsverbot - im übrigen auch für das Rechtsmittel der Berufung - - beide Rechtsmittel kann man nicht miteinander vergleichen, auch wenn die Ziele, die mit ihnen verfolgt werden, identisch sind. So führt die Berufung zu einer neuen Beweisaufnahme vor dem höheren Gericht. Nochmals werden Zeugen vernommen, Gutachter gehört, Urkunden und andere Beweisstücke in das Strafverfahren eingeführt und am Schluss durch das Gericht gewürdigt. In der Revision gibt es keine Beweisaufnahme. Die Revisionsgerichte sind an die Feststellungen im Urteil der Vorinstanz gebunden - quelle teilw. Berufung und Revision im Strafrecht - Fristen, Verschlechterungsverbot

Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1509 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Kann beim Einlegen einer Revision auch ein Urteil schlechter ausfallen für den Angeklagten? Ausgenommen es kommen neue Erkenntnisse hinzu natürlich.

Nein, aber es können Verfahrrensfehler festgestellt werden und das Urteil unwirksam werden. So kann es im nächsten Prozess schlechter ausfallen.