Eilt schwarzfahren strafbefehl 265 abs 1 3 prozesskosten

ich habe ein kleines problem. und zwar wird mir vorgeworfen, ich sei mit einem zug der deutschen bahn schwarz gefahren. dies entspricht allerdings nicht der wahrheit. ich bin ohne fahrschein in einen zug gestiegen, und wollte dort nachlösen ire der schaffner wollte mich allerdings aufgrund persönlicher differenzen nich nachlösen lassen. er wollte daraufhin meinen personalausweiß, um ein erhöhtes beförderungsentgelt ausstellen zu können. die herausgabe selbigens verweigerte ich natürlich. daraufhin kündigte er an die polizei zu verständigen. dachte mir, kein problem, denn schließlich fühlte ich mich im recht. gezwungen durch die beamten, musste ich dann doch meinen perso hervorkramen. jedenfalls trat ich mit einer geldforderung von 60€ die weiterreise an. am nächsten tag beschwerte ich mich direkt bei der bahn. diese liesen mich wissen, das in ihren allgemeinen beförderungsbedingungen ein einsteigen in einen zug ohne fahrkarte grundsätzlich nich erlaubt sei. die möglichkeit im zug nachlösen zu können, sei nur ein service allerdings kein rechtsanspruch. letztendlich wurde mir aus kulanzgründen nur der tatsächliche fahrpreis in rechnung gestellt. soweit so gut. erledigt dachte ich mir. aber keineswegs. vor anderthalb wochen bakam ich einen strafbefehl über eine geldstrafe von 30 tagessätzen à 10€ + gerichtskosten von 60 €. der nette bahnmitarbeiter hatte nämlich einen strafantrag gestellt. nun sehe ich nicht ganz ein diese summe zu begleichen, allerdings kann ich mir im moment auch keinen anwalt leisten, und befürchte durch eine verhandlung weitere kosten begleichen zu müssen. nun zur frage: wie sind meine aussichten? mit welchen kosten hätte ich im falle eines prozesses zu rechnen? bitte antwortet schnell, da ich nur noch bis morgen abend zeit habe, einspruch einzureichen. vielen , mit besten

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EILT! Schwarzfahren / strafbefehl / $ 265 Abs 1 & 3 / prozesskosten?

Ruf den Staatsanwalt morgen an und besprich die Sache mit ihm. Deine Chancen stehen nicht so gut. Wichtig wäre, wenn du das Schreiben der Bahn mit der Rücknahme des erhöhten Beförderungsgeldes greifbar hast.
Ausserdem solltest du dich an die Bahn wenden, dass diese die Anzeige zurückziehen, sonst kann der Staatsanwalt das Verfahren nicht einstellen.
Dann wünsch ich dir viel Glück
Richtig mija,
ich habe jahrelang die Erfahrung gemacht, dass es in solchen Situationen immer besser ist, nach vorne zu preschen, will sagen, nicht warten, bis was kommt, sondern was selbst tun, in die Hand nehmen, Einsatz zeigen, das hilft meist, eigentlich eher immer.
Den StA anrufen ist immer gut, da sollte man sich auch nicht geieren, ist auch nur ein mensch und meist gibt der einem noch Tipps, wie man sich verhalten soll.
Anmerkung meinerseits noch:
ich stand auch schon ohne Fahrschein auf dem Bahnhof und musste plötzlich nach 30 Jahren wieder Bahn fahren. Der Bahnbeamte, der neben mir auf den kommenden Zug wartete, sagte mir: Nachlösen kostet im Zug zusätzlich.
der gleiche Beamte fertigte mich dann in dem fahrenden Zug ab und wollte keine Nachlösegebühren, ich habe da nur das bezahlt, was ich vorher auch bezahlt hätte,- komisch ist das schon, worauf soll sich der Bahnkunde nun eigentlich verlassen, auf unwissende MA, Vorschriften, die nicht eingehalten werden oder wie?
Ich bin immer wieder froh, wenn ich NUR Auto fahren kann
R.


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