Eigenheimzulage

Hat es Vorteile, wenn man einen Bauantrag noch dieses Jahr einreicht? Wo finde ich Seiten zur Info? keine Punkte.Spendenaktion.

1 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1572 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Eigenheimzulage?.

Nein!
Eigenheimzulage ab 2006 entfallen - Altfälle bleiben anspruchsberechtigt
Die Bundesregierung hat die Eigenheimzulage ab dem 1.1.2006 für Neuanschaffungen abgeschafft. Bauherren und Käufer von Wohneigentum vor diesem Termin sind hiervon nicht betroffen.
Entscheidend für die Gewährung der Eigenheimzulage war der Termin, an dem der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde oder der Bauantrag eingereicht wurde. Dass heißt, ein Abschluss des Kaufvertrages nach dem 1.1.2006 oder eine Einreichung des Bauantrages nach diesem Termin führt dazu, dass Sie keine Eigenheimzulage begehren können. Bei Bauherren gilt der Beginn der Herstellung als maßgeblicher Termin. Bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die lediglich Bauunterlagen einzureichen sind, ist es der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Beim Erwerb eines Hauses wird der Besitzübergang in der Regel im notariellen Kaufvertrag festgelegt.
Bezugstermin wichtig für den Beginn des Förderzeitraumes
Der Termin, an dem die Wohnung bezogen wird, ist ausschlagebend für den Beginn der Förderung, denn die Förderung beginnt nämlich erst mit dem Jahr des Einzugs. Ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht daher nur für die Jahre des Förderzeitraums, in denen das Objekt tatsächlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt oder unentgeltlich an Angehörige überlassen wordenist. Der tatsächliche Einzugstermin sollte daher auch möglichst schon in dem Jahr erfolgen, in dem der Besitzübergang stattfindet. Dann geht kein Jahr verloren.
Finanztip – Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin
Schau doch mal bei den Bausparkassenseiten rein, z.B. Schwäbisch Hall,LBS.Denn so weit ich weiß, wurde die Eigenheimzulage ab 01.Januar 2006 gestrichen, es sei denn man hat vor dem 31.12. 2005 gekauft.

Habe 2004 ein Haus gekauft; konnte aber nicht einziehen. Habe ich noch Anspruch auf Eigenheimzulage, wenn ich hetzt in das Haus einziehe?

Nein, 2004 kannst vergessen, erst ab dem Tag wo du dich umgemeldet hast. Tut mir Leid.

Die Eigenheimzulage ist abgeschafft. Wird es etwas neues geben?

An die Stelle der Eigenheimzulage soll nach Vorstellungen Brunnhubers zum 1. Januar 2007 die erweiterte Riester-Rente treten.
Arbeitnehmer sollten künftig die Wahl haben, ob sie zumindest einen Teil der geförderten Beiträge zum Kauf eines Eigenheims statt zum Aufbau langfristiger Sparverträge nutzten, erklärte er.
Dabei müsse aber klar sein, dass nur selbst genutzte Häuser oder Wohnungen gefördert werden dürften."
Lese hier zu den ganzen Artikel aus dem Manager Magazin
Ich habe gehört, dass die wegfallende Eigenheimzulage fallende Immobilienpreise nach sich ziehen wird, also regelt das womöglich "der Markt". Das Nachsehen haben hier dann wohl die Makler. Aber das ist noch keine Antwort auf deine Frage.
Besteht weiterhin Eigenheimzulage, wenn ein Partner mit Kind aus dem Haus auszieht?
Die Zulage wird 8 Jahre für selbstgenutztes Wohneigentum gezahlt. Läuft das Haus auf den Namen des Partners dann fällt sie weg. Läuft das Haus auf beider Namen gibt es für den der noch drin wohnt 50%. Wenn beide "offiziell" drin wohnen bleibt alles wie es ist.
Du verstehst was ich damit sagen will
Nach Trennung weiter Anspruch auf Eigenheimzulage für den Partner, der ausgezogen ist?
an Tulumino für die Antwort. Ich habe die Fundstelle auch gleich gelesen. Aber: Wir waren nicht verheiratet. In der Fundstelle werden immer nur Ehegatten erwähnt. Und: Vor der kompletten Übertragung der Eigentumsanteile auf mich ist ja die EHZ weggefallen.
Ich würde mich über weitere Konkretisierungen freuen.
Nein, kann sie nicht kriegen, da sie ja weder Eigentümer ist noch selber nutzt. An sich müsste das Finanzamt aber nach Übertragung des Mieigentumanteils die gesamte Zulage gewähren.
In einem BFH-Urteil vom 6.4.2000 wurde entschieden:
Bei ihr bleibt es dabei, dass sie nichts bekommt, da die Voraussetzungen Eigentümer und Selbstnutzung nicht gegeben sind.
Jeder Erwerbsvorgang ist in Miteigentumsfällen bezogen auf den Miteigentumsanteil eigenständig zu werten, mit der Folge eines jeweils eigenständigen Förderzeitraums, einer nur quotalen Zulagengewährung und des grundsätzlich vollen Objektverbrauchs.
Insoweit ist leider wohl auch keine Aufstockung wegen des Zuerwerbs möglich. Dass es als ein Objekt zu behandeln ist, gilt nach §6 Abs 2 nur für Ehegatten.
Sorry: Der erste und der zweite Absatz sind vertauscht.
Habe ich nur Anspruch auf 7 Jahre Eigenheimzulage?
Ja, das ist korrekt und zulässig. Die 8 Jahre Förderungszeitraum beginnen mit dem Jahr der Anschaffung, Anspruch auf Förderung besteht aber nur für Jahre der Nutzung zu eigenen Zwecken.
EigZulG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Finanztip – Das gemeinnützige Verbraucherportal
das ist doch jetzt nicht wahr. *lach*
wieder warst Du schneller, ich sollte mal dringend einen Schnellschreibkurs machen.
Naja, Du hast ja auch viel mehr geschrieben. Aber keine Sorge, ich bin die nächsten Stunden erst mal ruhig, also kannst Du auch langsam schreiben *g*
Guten Morgen übrigens noch nachträglich
Das ergibt sich meines Erachtens aus den §§ 3 und 4 des EigZulG, also des Eigenheimzulagengesetzes:
"§ 3 Förderzeitraum
Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung und in den sieben folgenden Jahren in Anspruch nehmen."
"§ 4 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
Der Anspruch besteht nur für Kalenderjahre, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, soweit eine Wohnung unentgeltlich an einen Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung zu Wohnzwecken überlassen wird."
aus: EigZulG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Durch den Erwerb des Hauses in 2005 beginnt der Anspruch auf die Eigenheimzulage nach §3 eigentlich auch in 2005. In diesem Jahr hast Du aber noch nicht darin gewohnt, was nach §4 Voraussetzung für den Anspruch wäre. Also ist der Anspruch für 2005 nicht gegeben, aber noch für die 7 Folgejahre.
Meines Erachtens hat das Finanzamt hier richtig entschieden.
Falls Du das noch mal rechtsanwaltlich überprüfen lassen möchtest, könntest Du das hier versuchen


bauen
welcher ist der beste Weg für ein Ehepaar zum Hauskauf?

- wert, wenn man nicht sofort bauen oder ein bestehendes Haus kaufen will. Man muß das Darlehen ja nicht nehmen. Wenn -


eigenheimzulage
anpassung der eigenheimzulage

- dem Kalenderjahr, für das sich die Abweichung bei der Eigenheimzulage ergibt. Quelle: EigZulG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis -


einreichen
Wie lange dauert es bis Neuklagen vom Sozialgericht erfasst werden?

- sagen, aber für dich zur Orientierung ist ein Anruf durchaus berechtigt. - ca. 8 - 10 Tage - Sie erhalten kurz darauf -